Teilnahmebedingungen Akademie Card
- Anwendungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme am Kundenkarten-Programm „Akademie Card“ der Haufe Service Center GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) für Leistungen aus dem Portfolio der Haufe Akademie GmbH & Co. KG (nachfolgend „Haufe Akademie“). Teilnahmeberechtigt sind nur Kunden, die Unternehmer i.S.d. § 14 BGB sind.
- Bestellung, Preise, Zahlungsbedingungen
- ~Die Bestellung der Akademie Card erfolgt auf Grundlage des hierfür vorgesehenen vollständig ausgefüllten rechtsverbindlichen Bestellformulars. Der Vertrag kommt durch die Bestellbestätigung des Auftragnehmers zustande, die per E-Mail an die angegebene Adresse versendet wird.
- ~Der jeweils aktuelle Preis der Akademie Card ist unter https://www.haufe-akademie.de/akademie-card einsehbar.
- ~Der jeweilige Rechnungsbetrag für die Bestellung der Akademie Card ist auf das in der Rechnung angegebene Konto des Auftragnehmers ohne Skonto oder sonstige Abzüge spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung („Zahlungsziel“) zu bezahlen.
- ~Einwendungen gegen Rechnungen sind unverzüglich nach deren Zugang in Textform beim Auftragnehmer geltend zu machen.
- ~Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe zum Zeitpunkt der Bestellung.
- Leistungsumfang, Übertragbarkeit
- ~Mit der Akademie Card erhalten Kunden bei der Buchung der nachfolgend genannten Produkte folgende Rabatte:
- ~~10 % Rabatt auf die Teilnahmegebühren für Buchungen aus dem Weiterbildungsangebot „Persönliche Weiterbildung und Entwicklung für Einzelpersonen“ inklusive E-Learning bis zu 49 Lizenzen.
- ~~3% Rabatt auf den Stundensatz von „Lösungen für Unternehmen, Coaching“.
- ~~3% Rabatt auf den Tagessatz für Veranstaltungen „Lösungen für Unternehmen, Inhouse Schulungen“ (ausgenommen sind IT-Trainings skill it).
- ~~3% Rabatt auf den Tagessatz für Veranstaltungen „Lösungen für Unternehmen, Entwicklungsprogramme“.
- ~~3% Rabatt auf den Tagessatz für Veranstaltungen „Lösungen für Unternehmen, Corporate Academy Services“.
- ~Die unter Ziffer 3.1. genannten Rabatte können nicht mit anderen Rabatten kombiniert werden. Es gilt der jeweils für den Kunden günstigste Rabatt. Darüber hinaus sind von den unter Ziff. 3.1 genannten Rabatten ausgenommen:
- ~~Bereits rabattierte Paketpreise bei Lehrgängen, Ausbildungen und Zertifizierungen
- ~~Prüfungsgebühren
- ~~Gesondert ausgewiesene Lizenzgebühren, die bei der Nutzung von Software Dritter anfallen, sowie die Kosten für die Nutzung einer Videokonferenz-Software
- ~~Bücher und Seminarunterlagen bei Veranstaltungen gem. Ziff. 3.1 c. – e.
- ~~Reisekosten
- ~~Umbuchungs-/Stornierungsgebühren
- ~Die Rabatte gelten für sämtliche Buchungen aller Mitarbeitenden des Kunden. Davon ausgenommen sind Mitarbeitende verbundener Unternehmen des Kunden i.S.d. §§ 15 ff. AktG.
- ~Für Buchungen gelten je nach Produkt die jeweils mit dem Kunden vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Haufe Service Center GmbH.
- ~Die Akademie Card ist nicht auf Dritte übertragbar.
- Laufzeit
- ~Die Laufzeit der Akademie Card beträgt ein Jahr ab Zugang der Bestellbestätigung des Auftragnehmers. Die Laufzeit der Akademie Card endet nach einem Jahr automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
- ~Im Übrigen bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund unberührt.
- Salvatorische Klausel, Rechtswahl, Gerichtsstand
- ~Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder ungültig sein oder eine Lücke aufweisen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch unberührt. Die ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen sind so auszulegen oder zu ersetzen, dass sie dem erstrebten Zweck dieser Teilnahmebedingungen am ehesten entsprechen. Das Gleiche soll im Falle einer Lücke gelten.
- ~Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- ~Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen Freiburg i. Br. vereinbart. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
- Anwendungsbereich