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Hinweisgeberschutzgesetz: 9 wichtige Punkte für Unternehmen

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Die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern mit dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz stellt viele Unternehmen sowie Organisationen vor neue Herausforderungen. Wir geben Ihnen hier einen Überblick über die wichtigsten Fakten, die Sie über das Whistleblower-Gesetz wissen sollten.

1. Warum ein solches Gesetz wichtig ist

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein wichtiger Schritt, um die Integrität und Transparenz von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zu stärken. Hinweisgeber (=Whistleblower) spielen eine wichtige Rolle dabei, Missstände aufzudecken und Schaden von der Gesellschaft abzuwenden. Das Gesetz bietet nun einen besseren Schutz vor Repressalien durch die Unternehmen und Organisationen, zu welchen sie Hinweise geben. Es ermöglicht ihnen, Missstände sicher und vertraulich zu melden. Grundlage für das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz ist die am 16. Dezember 2019 in Kraft getretene EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern. Diese Richtlinie sollten alle EU-Staaten bis Ende 2021 in eine eigene nationale Gesetzgebung umsetzen.

2. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz hat Deutschland die EU-Richtlinie umgesetzt. Das Gesetz ist am 12. Mai 2023 zunächst vom Bundesrat verabschiedet worden. Am 2. Juli 2023 ist es in Kraft getreten, fast zwei Jahre später als es die EU-Richtlinie vorgesehen hatte. Zum Gesetzestext kommen Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/BJNR08C0B0023.html

3. Verpflichtend für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ab 50 Mitarbeitenden

Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit mindestens 50 Beschäftigten sowie Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner:innen müssen seit dem 17. Dezember 2023 sichere, interne Meldestellen einrichten. Diese Meldestellen müssen es Whistleblowern ermöglichen, Missstände anonym und vertraulich zu melden.

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Ein Hinweisgebersystem ist wesentlicher Bestandteil eines Compliance-Management-Systems (CMS) und eines der wichtigsten Frühwarnsysteme im Risikomanagement. Künftig gehört es zum Pflichtprogramm vieler Unternehmen. Das EU-Recht sieht für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden verpflichtend die Einrichtung von internen Meldekanälen für vertrauliche Hinweise auf Regelverstöße vor. Erfahren Sie in diesem Crashkurs, wie Sie die EU-Vorgaben und das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz sicher, praktikabel und effizient umsetzen.


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4. Besonderer Schutz für Arbeitnehmer:innen im weitesten Sinne

Das HinSchG schützt nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch andere Personen, die in Kontakt mit einem Unternehmen oder einer öffentlichen Einrichtung stehen, z.B. Lieferanten, Dienstleister, Geschäftspartner oder auch Freelancer:innen, die für das betroffene Unternehmen oder die Organisation tätig sind. Sie sollen Verstöße gegen nationales oder EU-Recht melden können. Dazu gehören Straftatbestände wie Steuerhinterziehung oder Korruption sowie Verstöße gegen Umweltauflagen.

5. Das deutsche Gesetz geht über die Mindestanforderungen der EU-Richtlinie hinaus

Das HinSchG geht über die Mindestanforderungen der EU-Whistleblowing-Richtlinie hinaus. Es schützt Whistleblower auch bei der Meldung von Verstößen gegen nationales Recht, z.B. gegen das Arbeitsrecht oder das Umweltrecht. Eine wichtige Voraussetzung für die Ausweitung des Geltungsbereichs besteht darin, dass es sich bei dem gemeldeten Vorfall um eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit handelt, durch welche Leben oder Gesundheit gefährdet werden.
So können Hinweisgeber laut HinSchG die Meldestelle nutzen, wenn in einem Unternehmen gefährliche und verbotene Stoffe verarbeitet werden, welche die Gesundheit der Mitarbeitenden und der Kundinnen und Kunden gefährdet.

6. Wichtige Vorgaben für die Meldestelle nach dem HinSchG

  • Der Meldekanal muss so gestaltet sein, dass die Identität des Whistleblowers nicht preisgegeben wird.
  • Die Meldestelle muss im Unternehmen oder einer Organisation eigenständig und unabhängig aufgestellt sein. Nur Verantwortliche für die Meldestelle dürfen Zugriff auf die Meldungen haben.
  • Der gewählte Kontaktkanal für die Meldestelle muss niedrigschwellig nutzbar sein.
  • Als Ergänzung muss es für Hinweisgeber möglich sein, eine externe Meldestelle zu nutzen. Whistleblower müssen die freie Wahl haben.
  • Die internen Meldestellen können an Anwaltskanzleien oder andere Dritte ausgelagert werden.
  • Die Meldungen müssen entweder schriftlich, persönlich oder über ein Online-Meldesystem erfolgen können. Darüber hinaus kann die Meldung auch über einen eigenen Briefkasten, per Post oder optional per Telefonhotline möglich gemacht werden.

7. Eine zentrale externe Meldestelle ist eingerichtet

Beim Bundesamt für Justiz (BfJ) wurde eine zentrale, externe Meldestelle eingerichtet. Dort können Whistleblower anonym Verstöße gegen geltendes Recht melden, die es in ihrem Unternehmen oder ihrer Organisation gibt.
Hier geht es zur Online-Meldung.

8. Bei Nichtbeachten des HinSchG drohen Bußgelder und andere Sanktionen

Unternehmen, die das HinSchG nicht oder nicht ausreichend umsetzen, riskieren hohe Bußgelder. Darüber hinaus können sie sich einem Reputationsverlust und Schadensersatzforderungen ausgesetzt sehen. Unternehmen oder Organisationen, auf die das HinSchG anwendbar ist, droht ein Bußgeld, wenn sie keine Meldestelle eingerichtet haben.

9. Für Personen, die Hinweise von Whistleblowern entgegennehmen, gelten bestimmte Voraussetzungen

Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht vor, dass die für die Meldestellen beauftragten Personen jederzeit unabhängig sind. Arbeiten sie weiterhin im Unternehmen, muss sichergestellt sein, dass es nicht zu einem Interessenskonflikt kommt. Wer von Unternehmen für die Meldestelle für Whistleblower abgestellt wird, muss außerdem über eine entsprechende Fachkenntnis verfügen. Allerdings macht das Hinweisgeberschutzgesetz dazu keine näheren Angaben.

Fazit: Das Hinweisgeberschutzgesetzt kann Unternehmen organisatorisch vor Herausforderungen stellen

Die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern in Form des Hinweisgeberschutzgesetzes erfordert von Unternehmen und Organisationen in Deutschland zusätzlichen Aufwand. Bei der großen Zahl an Anforderungen, die erfüllt werden müssen, kann schnell der Überblick verlorengehen.

Die Haufe Akademie unterstützt Sie bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes. In unseren Praxisseminaren Hinweisgeberschutzgesetz und EU-Whistleblowingrichtlinie und Fit für die interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz stärken Sie Ihr Know-how und Ihre Expertise rund um die gesetzlichen Regelungen für Whistleblower. Unsere erfahrenen Referent:innen bieten Ihnen wertvolle Insights aus der Praxis für die Praxis.

Disclaimer: Dieser Blogbeitrag dient lediglich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Fragen zur Umsetzung des HinSchG lassen Sie sich am besten von einem Rechtsanwalt beraten.

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Online-Redaktion

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