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IFRS 18: Neue Vorgaben zu den Financial Standards

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Vor wenigen Monaten, im April 2024, hat der International Accounting Standards Board (IASB) die neuen Rechnungslegungsstandards „IFRS 18 Presentation and Disclosure in Financial Statements“ veröffentlicht. Die IFRS 18 werden die bisherigen IAS 1 ersetzen und zielen darauf ab, die Darstellung der Abschlüsse transparenter und vergleichbarer zu machen.

Bei den IFRS handelt es sich um international anerkannte Rechnungslegungsstandards. Zu Anwendung der IFRS sind alle kapitalmarktorientierten Unternehmen verpflichtet. Diese müssen ihren Konzernabschluss nach den IFRS-Regeln aufstellen. Darüber hinaus haben auch nicht kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis nach den IFRS zu bilanzieren.

Einführung der IFRS 18

Von den neuen Standards– IFRS 18 – erhofft sich der IASB, dass Investoren transparentere und vergleichbarere Informationen über die finanzielle Leistung eines Unternehmens erhalten. Nach Einschätzung des IASB-Vorsitzenden Andreas Barckow stellen die IFRS 18 die signifikanteste Änderung in der Darstellung der finanziellen Leistung eines Unternehmens seit Einführung der IFRS-Standards vor über 20 Jahren dar. IFRS 18 gelten für alle Unternehmen, die nach den IFRS-Standards bilanzieren. Was soll mit den IFRS 18 verbessert werden und welche wesentlichen Änderungen bringen die neuen Standards mit sich?

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Sinn und Zweck der neuen Standards

Vorrangiges Ziel von IFRS 18 ist es, dass Stakeholder die Leistung eines Unternehmens künftig besser beurteilen können. Dies soll durch eine transparente Darstellung der Informationen zur finanziellen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens erreicht werden. Bisher nämlich sehen die IFRS keine konkreten Vorgaben zu Struktur und Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) vor. Kritisiert wurde bisher auch die mangelnde Transparenz bei der Verwendung von unternehmensindividuellen Kennzahlen. Die IFRS 18 sollen Investoren bessere Entscheidungen ermöglichen und somit auch zu einer besseren Widerstandsfähigkeit der Kapitalmärkte beitragen.

Was sind die wesentlichen Neuerungen durch IFRS 18?

Die IFRS 18 beinhalten grundlegende Vorgaben zur Darstellung des Jahresabschlusses sowie zu erforderlichen Angaben im Anhang zum Abschluss. Folgende Änderungen sind die wesentlichen Neuerungen durch IFRS 18:

  • In der GuV wird es künftig drei neue Kategorien geben: operating, investing und financing (betrieblich, investiv und Finanzierung). Darauf basierend werden verpflichtend zwei neue Zwischensummen in der GuV eingeführt: das Betriebsergebnis (der operative Gewinn oder Verlust) sowie das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) vor Finanzierung und Ertragsteuern.
  • Der Anhang ist künftig um Informationen über vom Management definierte und kommunizierte Leistungskennzahlen zu erweitern.
  • Sowohl in den primären Abschlussbestandteilen als auch im Anhang sind künftig deutlichere Vorgaben zur Aggregation und Disaggregation von Rechnungsposten zu berücksichtigen.

Zu beachten ist außerdem: Die IFRS 18 betreffen alle Abschlüsse, die gemäß den IFRS-Vorgaben aufgestellt werden. Die bisherigen IAS 1 – Presentation of Financial Statements – werden durch IFRS 18 ersetzt.

Ab wann gilt die Neuregelung?

Die betroffenen Unternehmen sind dazu verpflichtet, IFRS 18 spätestens für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027anzuwenden. Jedoch ist auch eine frühere Anwendung erlaubt. Die erstmalige Anwendung der IFRS 18 hat in Übereinstimmung mit IAS 8 retrospektiv zu erfolgen. Dies bedeutet, dass die Vergleichsinformationen für die Vergleichsperiode entsprechend angepasst werden müssen. Für die GuV ist vorgesehen, dass die Anpassungen in einer entsprechenden Überleitungsrechnung dargestellt werden.

Tipp: Neue Standards frühzeitig umsetzen

Obwohl die Anwendung der IFRS 18 erst in 2027 zur Pflicht wird, sollten sich die verantwortlichen Personen in den Unternehmen rechtzeitig mit den neuen Vorgaben befassen. Denn es sollte unbedingt genügend Zeit zur Vorbereitung und Umsetzung der neuen Standards eingeplant werden. Vor allem aufgrund der Einführung der neuen Kategorien in der GuV sowie der neuen Angabepflichten werden in der Buchhaltung entsprechende Anpassungen notwendig. Eine unternehmensinterne Analyse ist insbesondere im Hinblick auf die verpflichtende Einführung der Zwischensummen Betriebsergebnis sowie Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern wichtig. Dabei sollte auch geprüft werden, inwiefern die internen IT-Prozesse angepasst bzw. verändert werden müssen.

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Online-Redaktion

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