Haushaltsfinanzierungsgesetze – Änderungen 2024

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Um den neuen Bundeshaushalt finanzieren zu können, hat die Bundesregierung ihre Ausgaben auf den Prüfstand gestellt. Im ersten und zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz wurden verschiedene Maßnahmen beschlossen, die den Bundeshaushalt entlasten sollen. Die Gesetzesänderung sieht ab 2024 unter anderem eine höhere Luftverkehrssteuer, eine Anhebung des CO2-Preises sowie Sanktionsmöglichkeiten beim Bürgergeld vor.

Infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom November 2023 musste die Bundesregierung Einsparungen bei den Staatsausgaben vornehmen und zusätzliche Einnahmen generieren. Entsprechende Maßnahmen hat die Bundesregierung im ersten und zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz festgelegt. Diese Gesetzesänderungen ergänzen den Bundeshaushalt 2024 und den Finanzplan bis 2027.

Einnahmen aus klimafreundlichen Maßnahmen

Ein zentraler Bestandteil der Gesetzesänderungen sind klimafreundliche Maßnahmen, wie die Erhöhung der sogenannten Fluggaststeuer, die schrittweise Abschaffung des subventionierten Agrardiesels und die Anhebung des CO2-Preises:

  • Fluggaststeuer: Die Steuersätze bei der Luftverkehrsteuer sind zum 1. Mai 2024 erhöht worden.
  • Agrardiesel: Die bisherige Steuerbegünstigung beim sog. Agrardiesel wird schrittweise abgesenkt und entfällt ab 2026 vollständig.
  • CO2-Preis-Anhebung: Der CO2-Preis für Benzin, Heizöl und Gas wurde zum 1.Januar 2024 von 30 Euro auf 45 Euro pro Tonne erhöht. In 2025 erfolgt eine weitere Anhebung auf 55 Euro pro Tonne.
  • Offshore-Ausschreibungen: Die Einnahmen aus den Offshore-Ausschreibungen im Jahr 2023 sollen breiter verwendet werden. Ein Teil dieser Einnahmen soll in den Bundeshaushalt fließen.

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Jahres-Tagung: Steuern und Rechnungswesen

Die Jahres-Tagung Steuern und Rechnungswesen gibt einen kompakten Überblick über die aktuellen Gesetzgebungen und Reformen sowie über wichtige Änderungen in den Haushaltsfinanzierungsgesetzen 2024.


Zur Tagung

Änderungen beim Elterngeld

Zusätzliche Steuereinnahmen will der Staat auch durch Änderungen beim Elterngeld generieren. Die Grenze des zu versteuernden Einkommens, bis zu der ein Anspruch auf Elterngeld besteht, wird für Personen mit gemeinsamem Elterngeldanspruch sowie für Alleinerziehende abgesenkt. Seit April 2024 gilt eine Regelung, wonach Eltern nur noch bis zu einem gemeinsamen Jahreseinkommen von 200.000 Euro Elterngeld bekommen. Ab April 2025 sinkt die Einkommensgrenze für Paare dann auf 175.000 Euro pro Jahr. Für Alleinerziehende liegt die Grenze für den Bezug von Elterngeld seit April 2024 bei einem Jahresverdienst von 150.000 Euro.

Verschärfte Regeln beim Bezug von Bürgergeld

Zudem wurden beim Bezug von Bürgergeld die Regelungen für Arbeitsuchende verschärft, welche die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit willentlich verweigern. Der sogenannte Bürgergeldbonus wurde zum 31. März 2024 abgeschafft.

Renten- und Pflegeversicherung

Eine weitere Änderung betrifft den zusätzlichen Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung: Dieser wird in den Jahren 2024 bis 2027 um jeweils 600 Millionen Euro gemindert. Vorgesehen ist, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bis 2026 stabil bleiben soll. Der Bundeszuschuss zur sozialen Pflegeversicherung von einer Milliarde Euro jährlich entfällt für die Jahre 2024 bis 2027 und soll erst ab 2028 wieder aufgenommen werden. Zur Gegenfinanzierung der Mindereinnahmen wird die Zuführung an den Pflegevorsorgefonds für die Jahre 2024 bis 2027 reduziert.

Änderungen bei Sondervermögen

Eine weitere Einnahmequelle für den Bund: Das Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ wird aufgelöst und in den Kernhaushalt überführt. Die bisher im Bundeshaushalt veranschlagten Fördermittel für die Mikroelektronik werden nun zentral im Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds (KTF)“ veranschlagt. Parallel dazu soll die Finanzierung der Schienenwege des Bundes in die Finanzierungszwecke des KTF aufgenommen werden.

Durch die Änderung des Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetzes wird ein flexiblerer Einsatz der Mittel des Sondervermögens „Bundeswehr“ ermöglicht. Damit soll die Ausstattung der Bundeswehr gefördert werden.

Inflationsausgleichsgesetz bringt Entlastungen

Seit Januar 2024 gilt die zweite Stufe des Inflationsausgleichsgesetzes, mit dem die Bundesregierung den Belastungen der sogenannten kalten Progression entgegenwirken will. Im Zuge dessen gibt es weitere steuerliche Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger. Der steuerliche Grundfreibetrag sowie der Kinderfreibetrag sind zum 1. Januar 2024 nochmals gestiegen. Zudem wurde der Einkommensteuertarif an die Inflation angepasst.

Jahres-Tagungen im Rechnungswesen

Unsere Jahres-Tagungen zum Jahresabschluss informieren umfassend über alle relevanten Gesetzesänderungen im Rechnungswesen.


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