Geldwäschegesetz – alles Wichtige im Überblick

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Jedes Jahr werden Milliarden an Euro aus illegalen Geldquellen durch Geldwäsche in den legalen Wirtschaftskreislauf gebracht. Eine genaue Schätzung ist schwierig, da der Übergang von legalen zu illegalen Transaktionen häufig fließend ist. Um mehr Handlungsspielraum zu haben und die Geldwäscheprävention zu optimieren, wurde das Geldwäschegesetz in Deutschland 2023 noch einmal nachgeschärft. Wir geben dir hier eine umfassende Übersicht über die Regelungen und Neuerungen im Geldwäschegesetz.

Hintergrund zum Geldwäschegesetz mit Definition

Das Geldwäschegesetz (GwG) ist am 1. Juli 2010 in Kraft getreten. Sein Ziel ist es, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Das GwG betrachtet Geldwäsche als einen Vorgang, bei dem die illegale Herkunft von Geld verschleiert wird, indem es in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust wird. In einem weiteren Rahmen fällt auch die Terrorfinanzierung unter das GwG. Dabei handelt es sich um die die Bereitstellung von Geldmitteln oder anderen Vermögenswerten, um damit terroristische Organisationen oder Aktivitäten zu finanzieren.

Laut GwG sind Unternehmen und Organisationen zu umfassenden Maßnahmen zur Geldwäscheprävention verpflichtet. Dazu gehört die Identifizierung von Kund:innen und Geschäftspartner:innen ebenso wie die Überwachung eigener Finanztransaktionen. Unternehmen sind zudem dazu angehalten, verdächtige Finanztransaktionen zu melden.

Bei Nichteinhaltung des GwG drohen Unternehmen und Organisationen hohe Bußgelder.

Aktuelle Bestimmungen des Geldwäschegesetzes

Mit dem Geldwäschegesetz sollen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindert werden. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen und Organisationen zu umfassenden Maßnahmen zur Identifizierung und Verifizierung ihrer Kund:innen, zur Überwachung von Transaktionen auf verdächtige Aktivitäten und zur Meldung verdächtiger Transaktionen an die zuständigen Behörden.

Zu den wichtigsten Bestimmungen gehören:

  1. Gefährdungsanalysen zur Risikobestimmung

Unternehmen und Organisationen müssen Analysen durchführen, um zu ermitteln, wie hoch ihr Risiko für Geldwäsche ist. Basierend auf diesen Gefährdungsanalysen werden risikobasierte Maßnahmen ergriffen, um das Geldwäscherisiko zu senken.

Zu diesen Maßnahmen gehören u.a. die umfassende Identitätsprüfung von Kund:innen oder die Überwachung aller Geldeingänge und -ausgänge im Unternehmen.

  1. Sorgfaltspflichten gegenüber Kund:innen und anderen Stakeholdern

Zu den Sorgfaltspflichten der Firmen gehört es zu gewährleisten, dass verdächtige Aktivitäten schnell identifiziert und gemeldet werden. Darüber hinaus werden bei der Identifizierung von Geschäftspartner:innen und Kund:innen neben den üblichen Personendaten auch Ausweisdokumente erfasst.

  1. Transparenzregister

In einem zentralen Register werden alle wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens erfasst, z.B. Personen mit Prokura. Das Transparenzregister enthält Namen und Wohnanschriften sowie die Staatsangehörigkeit der wirtschaftlich Berechtigten. Die Liste wird an die zuständige Behörde übermittelt.

  1. Meldepflicht für verdächtige Transaktionen

Das GwG verpflichtet Unternehmen, verdächtige Finanztransaktionen an die zuständige Behörde zu melden. Verdächtig sind Transaktionen, wenn sie im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen könnten.

Wichtig: Die Meldepflicht gilt laut GwG auch für Transaktionen, die unterhalb der Meldeschwelle von 10.000 EUR liegen, aber dennoch verdächtig erscheinen. Dazu gehören auch Transaktionen in Kryptowährungen wie Bitcoin. Bargeldgeschäfte sind bei Beträgen über 10.000 EUR nicht gestattet.

  1. Sanktionen

Das GwG sieht hohe Bußgelder bei Verstößen vor. Die jeweiligen Aufsichtsbehörden verfügen über weitreichende Befugnisse, um Bußgelder zu erheben und zu vollstrecken. Bei leichtfertigen Verstößen sind bis zu 100.000 EUR an Strafzahlungen möglich.¹

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Welche Neuerungen gibt es im Geldwäschegesetz 2023?

Im Jahr 2023 gab es beim Geldwäschegesetz (GwG) einige wichtige Neuerungen, die die Pflichten von Unternehmen und Organisationen zur Bekämpfung von Geldwäsche und zusätzlich Terrorismusfinanzierung verschärfen. Sie sollen für mehr Transparenz beim Umgang mit Geldwäsche sorgen. Das sind die wichtigsten Änderungen:

  • Erweiterung des Kreises der Verpflichteten: Es wurden weitere Branchen und Berufsgruppen in den sogenannten „Kreis der Verpflichteten“ nach dem GwG einbezogen. Dazu gehören seit 2023 auch Immobilienmakler:innen, Kunsthändler:innen und freiberuflich Tätige.
  • Gefährdungsanalyse und risikobasierte Maßnahmen: Verpflichtete Unternehmen und Organisationen müssen eine umfassende Gefährdungsanalyse durchführen, um ihr individuelles Risiko für Geldwäsche zu ermitteln. Auf Basis dieser Analyse müssen sie risikobasierte Maßnahmen ergreifen, um dieses Risiko zu mindern.
  • Erhöhte Sorgfaltspflichten: Die Sorgfaltspflichten für Kund:innen wurden verschärft. Dazu gehört die verstärkte Identitätsprüfung von Kund:innen, die Überwachung von Transaktionen auf verdächtige Aktivitäten und die Anwendung von verstärkten Sorgfaltspflichten gegenüber bestimmten Risikokunden.
  • BORIS: Es wurde ein zentrales Register für wirtschaftlich Berechtigte eingeführt, das Beneficial Ownership Register Interconnection System (‚BORIS‘). In diesem Register müssen Unternehmen und Organisationen die Informationen über ihre wirtschaftlich Berechtigten an die zuständige Behörde melden.
  • Verpflichtung zur Offenlegung von Treuhandverhältnissen: Treuhänder und andere Personen, die für andere handeln, müssen ihre Treuhandverhältnisse und die wirtschaftlich Berechtigten, für die sie handeln, offenlegen.
  • Höhere Bußgelder: Die Bußgelder für Verstöße gegen das GwG wurden deutlich erhöht.
  • Mehr Befugnisse für Aufsichts- und Vollzugsbehörden: Die Aufsichtsbehörden wurden mit stärkeren Befugnissen zur Durchsetzung des GwG ausgestattet.
  • Meldepflicht auch für Geschäfte in Kryptowährungen: Dienstleister für Kryptowährungen müssen seit 2023 ebenfalls verdächtige Transaktionen an die Behörden melden.
  • Verbot von Bargeldgeschäften ab einem bestimmten Schwellenwert: Transaktionen mit einem Wert über 10.000 EUR dürfen nicht mehr in bar erfolgen.

Die Anpassungen im GwG sind aufgrund internationaler Verpflichtungen zu mehr Transparenz bei Finanztransaktionen erfolgt. Darüber hinaus wurde das Geldwäschegesetz an die neuen technologischen Bedingungen angepasst. Das zeigt sich darin, dass auch Kryptowährungen mit einbezogen wurden.

Darauf sollten Unternehmen bei der Umsetzung des GwG achten

  1. Risikomanagement:

Im ersten Schritt werden mögliche Risikofaktoren für Geldwäsche und Terrorfinanzierung ermittelt und bewertet. Neben der Art der Geschäfte spielen bei der Analyse auch die Art der Kundengruppen und die geografische Lage eine wichtige Rolle.

Die Analyse führt schließlich zu einem risikobasierten Ansatz, der an das Risiko angepasste Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche umfasst.

  1. Sorgfaltspflichten:

Im nächsten Schritt wird die Identität der Kund:innen genau geprüft. Hierfür werden notwendige Informationen eingeholt, u.a. über Ausweisdokumente. Ebenso werden die wirtschaftlich Berechtigten im Unternehmen genau dokumentiert. Anschließend erfolgt ein kontinuierliches Monitoring, damit Veränderungen festgehalten oder verdächtige Aktivitäten schnell aufgedeckt und gemeldet werden können.

  1. Meldungen und Dokumentation:

Stellen Unternehmen verdächtige Aktivitäten fest, werden diese sofort an die zuständige Behörde übermittelt. Alle Maßnahmen zur Geldwäscheprävention werden sorgfältig dokumentiert.

Sinnvoll ist es hier, ein internes Kontrollsystem zu etablieren. Gleichzeitig müssen interne Richtlinien hinsichtlich Compliance aufgestellt werden. Dazu gehört es ebenso, dass Mitarbeitende ausreichend geschult werden, um die notwendige Sensibilität und das Know-how für Geldwäsche-Verdachtsfälle mitzubringen.

Mögliche Herausforderungen und Lösungen bei der Implementierung des GwG

Die Implementierung des Geldwäschegesetzes (GwG) bringt für Unternehmen und Organisationen eine Reihe von Herausforderungen mit sich. Wir zeigen dir dazu passende Lösungen:

Herausforderungen des GwG Lösungen für Unternehmen
Komplexität des GwG: Das GwG ist ein komplexes Gesetz mit einer Vielzahl von Anforderungen. Dies kann es für Unternehmen und Organisationen schwierig machen, die Anforderungen zu verstehen und umzusetzen. Schulung der Mitarbeitenden: Durch regelmäßige Schulungen können Beschäftigte die komplexen Aufgaben einfacher umsetzen.
Hohe Kosten: Die Implementierung des GwG kann mit hohen Kosten verbunden sein, z. B. für die Implementierung von Kontrollsystemen und die externe Beratung. Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen: Durch die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen aus deiner Branche lassen sich die Kosten und Ressourcen für die Implementierung des GwG reduzieren.
Ressourcenmangel: Unternehmen und Organisationen verfügen möglicherweise nicht über die erforderlichen Ressourcen, um das GwG effektiv zu implementieren. Dies kann insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine Herausforderung sein. Etablieren klarer Strukturen: Durch die Implementierung eindeutiger Strukturen und Verantwortlichkeiten sowie der Einsatz von Tools zur Überwachung von Finanztransaktionen lassen sich zeitliche und personelle Ressourcen sparen.
Datenschutz: Die Anforderungen des GwG können mit den Datenschutzbestimmungen in Konflikt geraten. Unternehmen und Organisationen müssen sicherstellen, dass sie die Datenschutzbestimmungen einhalten, wenn sie personenbezogene Daten im Rahmen der Geldwäscheprävention erheben und verarbeiten. Schulungen: Durch kontinuierliche Schulungen und Weiterbildungen bringst du alle Mitarbeitenden sowohl beim GwG als auch beim Datenschutz auf den neuesten Stand und verringerst so die Gefahr, dass deine Maßnahmen zur Einhaltung des GwG mit der DSGVO in Konflikt geraten.

Beispiel: So kann das GwG in der Praxis umgesetzt werden

  • Unternehmen: ABC Bank
  • Branche: Finanzdienstleistungen

Herausforderung: Die ABC Bank muss ihr Geldwäschepräventionssystem aktualisieren, um den neuen Anforderungen des GwG zu entsprechen. Die Verantwortlichen sind besorgt ob der Komplexität der neuen Anforderungen und der hohen Kosten für die Implementierung eines neuen Systems.

Lösung: Die ABC Bank entwickelt zunächst einen umfassenden Compliance-Plan, der alle Anforderungen des GwG abdeckt. Hierfür werden umfassende Gefährdungsanalysen durchgeführt, um alle Risikofaktoren zu ermitteln. Außerdem werden die Mitarbeitenden der Bank zur Geldwäscheprävention geschult und Kontrollsysteme zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften implementiert. Die Bank lässt sich außerdem von einem externen Berater:innen beraten, um sicherzustellen, dass sie alle Anforderungen des GwG erfüllt.

Ergebnis: Die ABC Bank kann ihr Geldwäschepräventionssystem erfolgreich aktualisieren und die neuen Anforderungen des GwG erfüllen. Die Bank senkt die Kosten für die Implementierung eines neuen Systems, indem sie einen umfassenden Compliance-Plan entwickelt und ihre Mitarbeitendenschult. Die Bank ist jetzt besser gerüstet, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.

Die Rolle der BaFin und anderer Aufsichtsbehörden im GwG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und andere Aufsichtsbehörden spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung und Durchsetzung des Geldwäschegesetzes (GwG).

Die wichtigsten Aufgaben der BaFin und der anderen Aufsichtsbehörden im Hinblick auf das GwG sind:

  • Überwachung der Einhaltung des GwG durch Unternehmen und Organisationen: Die Aufsichtsbehörden überwachen die Einhaltung des GwG durch Unternehmen und Organisationen, die ihnen unterstellt sind. Dazu gehört die Überprüfung der Geldwäschepräventionsmaßnahmen der Unternehmen und Organisationen und die Einleitung von Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen das GwG.
  • Erstellung von allgemeinen Hinweisen und Auslegungsentscheidungen zum GwG: Die BaFin erstellt allgemeine Hinweise und Auslegungsentscheidungen zum GwG, um Unternehmen und Organisationen bei der Umsetzung des Gesetzes zu unterstützen.
  • Zusammenarbeit mit anderen Behörden: Die Aufsichtsbehörden arbeiten mit anderen Behörden, z.B. der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU), zusammen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen.
  • Entwicklung von Präventionsmaßnahmen: Die Aufsichtsbehörden entwickeln Präventionsmaßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Neben der BaFin sind auch andere Aufsichtsbehörden für die Umsetzung des GwG zuständig, z. B.:

  • Die Bundesanstalt für Immobilienwesen (BImA): Die BImA ist für die Überwachung der Einhaltung des GwG durch Immobilienmakler:innen und -verwalter:innen zuständig.
  • Die Aufsichtsbehörden der Bundesländer: Die Aufsichtsbehörden der Bundesländer sind für die Überwachung der Einhaltung des GwG durch andere Unternehmen und Organisationen, z. B. Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen und Kunsthändler:innen, zuständig.

Die Aufsichtsbehörden haben verschiedene Instrumente zur Verfügung, um die Einhaltung des GwG durchzusetzen. Dazu gehören:

  • Vor-Ort-Prüfungen: Die Aufsichtsbehörden können Vor-Ort-Prüfungen bei Unternehmen und Organisationen durchführen, um ihre Geldwäschepräventionsmaßnahmen zu überprüfen.
  • Anordnungen: Die Aufsichtsbehörden können Anordnungen an Unternehmen und Organisationen erlassen, wenn sie feststellen, dass diese gegen das GwG verstoßen.
  • Bußgelder: Die Aufsichtsbehörden können Bußgelder gegen Unternehmen und Organisationen verhängen, die gegen das GwG verstoßen.
  • Strafanzeigen: In schwerwiegenden Fällen können die Aufsichtsbehörden Strafanzeige gegen Unternehmen und Organisationen erstatten, die gegen das GwG verstoßen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Geldwäschegesetz

  • Was ist das Geldwäschegesetz (GwG)?

Das Geldwäschegesetz (GwG) ist am 1. Juli 2010 in Kraft getreten ist. Es hat zum Ziel, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen und Organisationen zu umfassenden Maßnahmen zur Geldwäscheprävention.

  • Wer muss das GwG einhalten?

Das GwG gilt nicht nur für Banken und Zahlungsdienstleister, sondern auch für viele weitere Unternehmen und Organisationen. Dazu gehören:

  • Versicherungen
  • Immobilienmakler:innen
  • Kunsthändler:innen
  • Rechtsanwälte:innen
  • Steuerberater:innen
  • Was sind die wichtigsten Pflichten nach dem GwG?
  • Identifizierung und Verifizierung von Kund:innen
  • Überwachung von Transaktionen auf verdächtige Aktivitäten
  • Meldung verdächtiger Transaktionen
  • Dokumentation der Geldwäscheprävention
  • Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen das GwG?

Bei Verstößen gegen das GwG können hohe Bußgelder verhängt werden. Schon bei leichteren Verstößen sind bis zu 100.000 EUR an Bußgeldern möglich. In schwerwiegenden Fällen können auch strafrechtliche Konsequenzen drohen. Somit sind Gefängnisstrafen für Verantwortliche möglich, wenn sie massiv gegen das GwG verstoßen.

  • Wie kann ich eine verdächtige Transaktion melden?

Verdachtsfälle können elektronisch an die Financial Intelligence Unit des Zolls gemeldet werden:

Fazit

Mit den Neuerungen im Jahr 2023 wurde das Geldwäschegesetzt noch einmal deutlich verschärft und um den Aspekt Terrorismusfinanzierung erweitert. Außerdem werden auch Transaktionen in Kryptowährungen berücksichtigt. Für Unternehmen und Organisationen besteht hoher Bedarf, um die Expertise und das Know-how rund um Compliance auszubauen. Die Haufe Akademie unterstützt dich mit maßgeschneiderten Seminarangeboten für dein Team. Unsere Seminare basieren immer auf den neuesten Änderungen und Anpassungen geltender Regelungen. So profitierst du bei der Schulung deiner Mitarbeitenden von aktuellem Know-how und erhöhst die Sicherheit, dass dein Unternehmen alle Anforderungen des GwG erfüllt.

¹Quelle: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aufgaben/ZMV/Transparenzregister/Transparenzregister_Bussgeldk_03.pdf?__blob=publicationFile&v=4

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