Altersteilzeit korrekt abrechnen: Das gilt es zu wissen!

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Die Altersteilzeit ermöglicht älteren Mitarbeitenden einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Sie soll es den Beschäftigten ermöglichen, ihr Arbeitspensum vor dem Eintritt in den Ruhestand zu reduzieren. Gleichzeitig trägt sie dazu bei, dass den Unternehmen das wertvolle Wissen und die Erfahrung der älteren Mitarbeitenden bestehen bleibt.

Wie Altersteilzeit funktioniert, welche Modelle es für einen gleitenden Übergang in den Ruhestand gibt und was Sie als Entgeltabrechner:in beachten müssen, erfahren Sie hier.

Was ist die Altersteilzeit?

Die Altersteilzeit ist ein Arbeitsmodell, das älteren Mitarbeitenden ermöglicht, ihre Arbeitszeit vor dem Renteneintritt zu reduzieren. Dabei wird die Arbeitszeit bis zur Rente halbiert und das Gehalt entsprechend angepasst. Obwohl dieses Arbeitsmodell dem Teilzeitmodell ähnelt, gibt es entscheidende Unterschiede. Der Arbeitgeber ist nämlich verpflichtet, das reduzierte Gehalt des Mitarbeitenden um 20 % aufzustocken, wobei auch eine höhere Aufstockung vereinbart werden kann. Dadurch erhalten die Mitarbeitenden während der Altersteilzeit mindestens 70 % ihres bisherigen Gehalts für die Hälfte der Arbeitszeit. Außerdem muss das Unternehmen während der Altersteilzeit die Rentenversicherungsbeiträge der Mitarbeitenden aufstocken. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die Arbeitgeber mindestens 80 Prozent der Rentenversicherungsbeiträge entrichten, die auf das Regelarbeitsentgelt entfallen.

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Die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden dabei im Altersteilzeitgesetz festgelegt. Bei der Altersteilzeit handelt es sich um eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wobei in einigen Fällen Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen diese Option ebenfalls vorsehen können. Es besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch.

Wer kann die Altersteilzeit in Anspruch nehmen?

Altersteilzeit kommt für Beschäftigte infrage, die mindestens 55 Jahre alt sind und in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage, also rund drei Jahre, sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren (in Vollzeit oder Teilzeit). Zeiten mit Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II werden hierbei mitberücksichtigt. Die Altersteilzeit muss so vereinbart werden, dass sie bis zu dem Zeitpunkt läuft, ab dem eine Altersrente beansprucht werden kann. Einen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es allerdings nicht.

Wie funktioniert die Altersteilzeit?

Zur Realisierung der Altersteilzeit stehen verschiedene Modelle zur Verfügung. Hier eine Übersicht:

  • Blockmodell: Dabei arbeitet der Mitarbeitende in einem Block im gleichen Umfang wie vor der Altersteilzeit und dafür den zweiten Block gar nicht. Man spricht von einer aktiven Phase und einer Freizeit- oder Freistellungsphase der Altersteilzeit. Während der Freistellungsphase erhält der Mitarbeitende dabei 50 % seines Gehalts, das mindestens um 20 % aufgestockt wird.
  • Gleichverteilungsmodell: Die Arbeitszeit wird über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit auf die Hälfte reduziert, zum Beispiel durch Reduzierung der Arbeitszeit auf halbe Tage oder durch Verringerung der Arbeitstage pro Woche. Auch das Gehalt wird über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit um 50 Prozent reduziert.
  • Stufenweise Reduzierung der Arbeitszeit: Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell ein anderes Teilzeitmodell mit stufenweiser Reduzierung der Arbeitszeit bzw. der Arbeitstage vereinbaren.

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Die Entscheidung für ein bestimmtes Modell hängt stark von den Bedürfnissen des Mitarbeitenden und den Unternehmensanforderungen ab. Daher ist es wichtig, die Vor- und Nachteile jedes Modells sorgfältig abzuwägen, um die beste Lösung für Sie und Ihre Mitarbeitenden zu finden.

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Über den:die Autor:in

Dr. Emily Dang

Dr. Emily Dang ist Produktmanagerin für den Bereich Entgeltabrechnung und TVöD der Haufe Akademie.
Sie war zuvor bei einem namhaften Versicherungsunternehmen als Trainerin für den Außen- und Innendienst tätig und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Konzeption und Umsetzung von Bildungsmaßnahmen.

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