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10 Tipps zur Wiederwahl durch Ihre Eigentümergemeinschaft

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Unabhängig von den stetig steigenden Ansprüchen der Wohnungs- und Teileigentümer:innen an den WEG Verwalter versuchen sich immer mehr Hausverwaltungen auf dem Verwaltermarkt zu etablieren und zu bewähren.

Aus diesem Grund müssen Sie sich bei jeder Wiederwahl neu positionieren. Sie können nicht davon ausgehen, dass Ihnen eine Gemeinschaft von Eigentümer:innen sicher ist. Ihre Eigentümer:innen wollen immer wieder umworben werden. Bedenken Sie auch, wieviel Mehraufwand es für Sie bedeutet eine neue Liegenschaft für sich zu gewinnen, als ein bestehendes Objekt weiterhin zu betreuen. Bereiten Sie sich deshalb genauso sorgfältig für den Tagesordnungspunkt der Wiederwahl wie für die Akquisition einer neuen Liegenschaft vor.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Hervorheben von Leistungen und Transparenz: Präsentieren Sie Erfolge aus Ihrer bisherigen Arbeit und geplante Verbesserungen, um Vertrauen zu schaffen.
  • Dokumentation und Vertragseinsicht: Stellen Sie relevante Unterlagen wie Verwalterverträge oder Berichte bereit und gehen Sie auf Fragen ein.
  • Einbindung von Unterstützenden: Bitten Sie den Verwaltungsbeirat oder zufriedene Eigentümer, Ihre Arbeit positiv zu bewerten.
  • Professionelles und respektvolles Auftreten: Zeigen Sie Verbindlichkeit durch angemessene Kleidung und konstruktiven Umgang mit Kritik.
  • Betonung gemeinsamer Erfolge: Stärken Sie das Gemeinschaftsgefühl, indem Sie auf erfolgreich bewältigte Herausforderungen hinweisen.

Mit diesen zehn Regeln gelingt Ihnen die Wiederwahl:

1. Erfahrung/Ausbildung
Beginnen Sie, indem Sie den Eigentümerinnen und Eigentümern ins Gedächtnis rufen, welche Ausbildung, Erfahrungen und Fortbildungsmaßnahmen Sie dazu befähigen, gerade ihr Objekt weiterhin zu verwalten. Sie haben selten wieder die Gelegenheit, sich und Ihr Unternehmen so zu präsentieren wie bei der Wiederwahl.

2. Ihre Tätigkeit in den letzten Jahren
Teilen Sie Ihren Eigentümerinnen und Eigentümern mit, was Sie in den letzten Jahren an Tätigkeiten durchgeführt haben. Dies können z. B. Kostenersparnisse durch Kostenanalysen, erfolgreich durchgeführte Sanierungsmaßnahmen oder beigetriebene offene Hausgelder sein. Auch schwierige Situationen, die Ihrerseits gemeistert wurden, sollten Sie erwähnen. Halten Sie sich an das Motto „Tue Gutes für Deine Eigentümer:innen und rede auch darüber.“

3. Informationen
Teilen Sie den Eigentümerinnen und Eigentümern mit, welche Projekte und Maßnahmen Sie für die Zukunft geplant haben, die Sie als Erleichterung für die Eigentümer:innen vorsehen, u. a. Informationen, Hausgeldabrechnungen und wichtige Unterlagen online zugängig zu machen oder auch die Einbringung von Tagesordnungspunkten zur nächsten Eigentümer:innenversammlung, wie z. B. Neugestaltung des Eingangsbereichs oder Neuanlegung des Außenbereichs. Damit signalisieren Sie den Eigentümern, dass Sie das Objekt nicht nur verwalten, sondern aktiv betreuen. Dies erschwert es den Eigentümerinnen und Eigentümern, Sie nicht zu wählen.

4. Fürsprecher
Bitten Sie Ihren Verwaltungsbeirat ein positives Fazit über die bisherige Zusammenarbeit zu geben. Lassen Sie Eigentümer:innen über erfolgreiche Einzelmaßnahmen berichten.

5. Verwaltervertrag
Denken Sie unbedingt daran, Ihren Verwaltervertrag mitzunehmen und auszulegen, falls ein:e Eigentümer:in Einblick nehmen möchte. Schauen Sie sich die einzelnen Vertragsbestandteile vorher noch einmal an, damit Sie dementsprechende Fragen beantworten können.

6. Kleidung
Es versteht sich von selbst, dass Sie bei der anstehenden Wiederwahl nicht in zu lässiger Kleidung erscheinen sollten. Sie verwalten immerhin die Gelder der Eigentümer:innen- Gemeinschaft. Vertrauen Sie Ihr Geld gerne einem:r Verwalter:in an, der in Freizeitkleidung erscheint? Kleiden Sie sich daher eher business-like als zu leger.

7. Zollen Sie Ihrer Kundschaft Respekt
Die Kundschaft ist König – zollen Sie dieser Respekt! Auch dann, wenn Sie gerade bei der anstehenden Wahl kritisiert werden. Zeigen Sie Professionalität, hören Sie den Eigentümerinnen und Eigentümern aufmerksam zu und gehen Sie offen damit um. Bitte niemals Eigentümer:innen unterbrechen.

8. Gemeinsamkeiten
Gehen Sie darauf ein, was Sie mit Ihren Eigentümerinnen und Eigentümern gemeinsam erreicht haben, welche schwierigen Klippen Sie gemeinsam umschifft haben. Dies verbindet.

9. Zusammengehörigkeitsgefühl
Bauen Sie Sätze ein wie „In meiner zehnjährigen Verwaltertätigkeit für Sie…..“ oder „Wir haben in den letzten zehn Jahren mit Ihnen zum Wohle der Gemeinschaft…. .“

10. Souveränität
Auch wenn Sie nicht wiedergewählt werden, bewahren Sie Ruhe und bleiben Sie souverän – so zeigen Sie professionelle Größe. Sie wissen ja: Die nächste Eigentümer:innen-Gemeinschaft wartet schon auf Sie!

Erhöhen Sie mit diesen Regeln Ihre Chancen, wiedergewählt zu werden und Ihre Einkünfte zu sichern.

Viel Erfolg!

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Über den:die Autor:in

Ute Missal

Unternehmensberaterin und Coach im Bereich Immobilienwirtschaft und war über 25 Jahre Geschäftsführerin einer mittelständigen Hausverwaltung. Ute Missal gehört als Prüferin für den zertifizierten Verwalter der IHK an. Sie besitzt jahrzehntelange Erfahrung als Referentin und Dozentin. Sie ist Autorin des Buchs „Crashkurs in der Mietverwaltung“.

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