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Eigentümerversammlung: Rechte, Pflichten, Beschlüsse

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Mit dem Kauf einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus übernehmen Eigentümer:innen entsprechende Rechte und Pflichten. Dies kann z. B. das Renovieren des Treppenhauses, das Streichen der Außenfassade oder die gemeinschaftliche Müllentsorgung sein. All diese Themen werden in einer Eigentümerversammlung abgestimmt und ggf. beschlossen.

Wer daran teilnehmen darf bzw. sollte, welche Rolle der oder die Verwalter:in spielt und wie Beschlüsse funktionieren, erfahren Sie im Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Rechte, Pflichten und gesetzliche Grundlagen: Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und regelt Entscheidungen zu Renovierungen, Verwaltung und Finanzen. Rechtliche Basis bildet das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), das unter anderem Einberufung, Stimmrechte und Beschlussfassungen detailliert festlegt.
  • Ablauf und Organisation: Eine Versammlung muss mindestens einmal jährlich stattfinden, organisiert durch den:die Verwalter:in. Bei Abwesenheit können Eigentümer:innen eine Vollmacht erteilen. Beschlüsse werden per einfacher oder qualifizierter Mehrheit gefasst, wobei Themen wie bauliche Änderungen eine qualifizierte Mehrheit erfordern.
  • Effiziente Durchführung und Konfliktmanagement: Frühzeitige Kommunikation, klare Tagesordnungen und respektvolle Diskussionen sind essenziell. Ein neutraler:e Verwalter:in führt die Moderation und sorgt für ein genaues Protokoll. Konflikte lassen sich durch transparente Abstimmungsregeln und offene Kommunikation vorab minimieren.

Was ist eine Eigentümerversammlung?

Die Einladung zur Eigentümerversammlung steht an – doch was ist eine solche Versammlung genau? Eine Eigentümerversammlung ist ein Treffen der Wohnungseigentümer:innen, das regelmäßig abgehalten wird, um wichtige Entscheidungen für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zu treffen. Die WEG Versammlung bietet den Eigentümer:innen eine Plattform, um ihre Rechte und Pflichten wahrzunehmen, sich auszutauschen und die Verwaltung der Gemeinschaft zu kontrollieren. Sie ist ein zentrales Element im Zusammenspiel zwischen den Eigentümer:innen und dem:der Verwalter:in und hat weitreichende Auswirkungen auf die WEG Verwaltung.

So werden in einer Eigentümerversammlung nicht nur administrative, sondern auch finanzielle und bauliche Themen besprochen. Je nach Thema und Abstimmung können Beschlüsse gefasst werden, die sowohl die langfristige Strategie als auch die tägliche Verwaltung der Gemeinschaft betreffen.

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Rechtliche Grundlagen: Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für WEG Versammlungen sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) festgelegt. Dieses Gesetz regelt das Zusammenleben in einer Wohnungseigentümergemeinschaft und beschreibt detailliert, wie die Versammlung abzuhalten ist, welche Rechte und Pflichten die Eigentümer:innen haben und wie Beschlüsse zu fassen sind. Das WEG sorgt dafür, dass Eigentümer:innen sowohl ihre Interessen wahren als auch die Gemeinschaft als Ganzes berücksichtigen können.

Abkürzungen, die häufig verwendet werden:

  • WEG: Wohnungseigentumsgesetz
  • WEG-Gemeinschaft: Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Eigentümerversammlung: Versammlung der Wohnungseigentümer:innen

Eigentümerversammlung: gesetzliche Regelung

Das WEG regelt die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümer:innen sowie die Durchführung der WEG Versammlung. Die wichtigsten Vorschriften, die Eigentümer:innen und Verwalter:innen kennen sollten, umfassen:

  • Einberufung der Eigentümerversammlung: Laut § 24 WEG muss der:die Verwalter:in mindestens einmal im Jahr eine Versammlung einberufen.
  • Stimmrecht und Beschlussfähigkeit: In der Versammlung haben Eigentümer:innen das Recht, ihre Stimme abzugeben. Ein Beschluss ist nur gültig, wenn er in der Versammlung mit der nötigen Mehrheit gefasst wurde.
  • Beschlüsse der Eigentümerversammlung: Um Beschlüsse zu fassen, benötigt es eine Mehrheit der Stimmen (einfach oder qualifiziert), abhängig vom Thema.

Die Eigentümerversammlung ist dabei ein zentrales Organ der WEG. Sie bildet die Grundlage für die Beschlussfassung und den Austausch von Meinungen unter den Eigentümer:innen.

Wie werden Beschlüsse gefasst?

Eine Eigentümerversammlung ist keine Diktatur, daher ist die Frage Verhältnis- oder Mehrheitswahlrecht schnell beantwortet: Beschlüsse in einer Wohnungseigentümerversammlung werden in der Regel durch Abstimmung getroffen. Es gibt zwei Hauptarten von Mehrheiten, die erforderlich sind:

  • Einfache Mehrheit: Dies ist die häufigste Abstimmungsform, bei der die Mehrheit der anwesenden Stimmen entscheidet.
  • Qualifizierte Mehrheit: Für bestimmte Beschlüsse (z. B. bauliche Veränderungen) ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich, die oft mehr als 50 Prozent der Stimmen umfasst.

Was passiert, wenn gegen gesetzliche Regelungen verstoßen wird?

Verstößt ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung gegen die gesetzlichen Bestimmungen des WEG oder gegen die Gemeinschaftsordnung, kann er von den betroffenen Wohnungseigentümer:innen angefochten werden. Die Anfechtung muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Ist die Anfechtung begründet, kann der Beschluss für ungültig erklärt werden.

Ablauf und Pflicht der WEG Versammlung

Die Eigentümerversammlung folgt einem strukturierten Ablauf. Dieser stellt sicher, dass alle relevanten Themen besprochen werden. Um zu gewährleisten, dass Versammlungen reibungslos und fristgerecht durchgeführt werden, müssen definierte Fristen und Pflichten beachtet werden.

Wie oft muss eine Eigentümerversammlung stattfinden?

Eine Eigentümerversammlung muss nach dem WEG mindestens einmal jährlich stattfinden. Die Versammlung kann jedoch öfter abgehalten werden, wenn es erforderlich ist. Dies kann beispielsweise bei dringenden Entscheidungen oder außergewöhnlichen Themen der Fall sein.

Wer hat die Pflicht, zur Eigentümerversammlung einzuladen?

Der:die Verwalter:in hat die Pflicht, die Eigentümerversammlung einzuberufen. Dazu muss er:sie die Eigentümer:innen in der Regel mindestens zwei Wochen im Voraus einladen und die Tagesordnung bekannt geben. Sollte der:die Verwalter:in diese Pflicht nicht erfüllen, können Eigentümer:innen unter Umständen auf eigenes Recht bestehen und eine Versammlung einberufen.

Was passiert, wenn ein Wohnungseigentümer nicht teilnehmen kann?

Wenn eigener Beitrag für KW „Eigentümerversammlung Vollmacht“, dann diesen Absatz anpassen und verlinken auf eigentlichen Beitrag
Wenn ein:e Eigentümer:in nicht an der Eigentümerversammlung teilnehmen kann, besteht die Möglichkeit, eine Vollmacht zu erteilen. Diese Vollmacht kann entweder an eine:n andere:n Eigentümer:in oder an eine externe Person vergeben werden, um sicherzustellen, dass der:die Eigentümer:in trotz Abwesenheit seine:ihre Stimme abgeben kann.

Teilnehmende und Verwalter:innen in der Eigentümerversammlung

Alle Eigentümer:innen der WEG Eigentümergemeinschaft, also die Personen, denen das Wohnungseigentum gehört, dürfen an einer Versammlung teilnehmen. Es können auch Mieter:innen oder Dritte anwesend sein, wenn sie zu bestimmten Themen gehört werden müssen. Jedoch haben nur die WEG Eigentümer:innen das Stimmrecht.

Welche Rolle spielt der:die Verwalter:in?

Der:die WEG-Verwalter:in spielt in der Eigentümerversammlung eine wichtige Rolle. Er:sie organisiert die Versammlung, stellt sicher, dass die Tagesordnung eingehalten wird, und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Abstimmungen. In der Regel führt der:die Verwalter:in auch die Protokollführung durch. Fehlt der:die Verwalter:in, muss die Versammlung entweder ohne ihn:sie abgehalten werden. Alternativ kann ein:e Ersatzverwalter:in bestimmt werden, was in der Praxis jedoch eher selten der Fall ist.

Was passiert, wenn kein Verwalter vorhanden ist?

Fehlt ein:e Verwalter:in in einer Versammlung, ist es erforderlich, dass die Eigentümer:innen eine vertretende Person wählen. Dies kann ein:e externe:r Verwalter:in oder ein:e WEG Eigentümer:in sein, der:die bereit ist, die Verwaltung in dieser speziellen Versammlung zu übernehmen.

Die Relevanz von Eigentümerversammlungen in der Praxis

Die Eigentümerversammlung ist nicht nur ein formaler Akt. Sie hat zudem eine große praktische Bedeutung für die Verwaltung und das tägliche Leben in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie ist der Ort, an dem alle relevanten Entscheidungen getroffen werden und Konflikte durch Diskussion und Abstimmung gelöst werden können.

Tipps für Verwalter:innen für eine effiziente Eigentümerversammlung:

  • Gut vorbereitet sein: Sie sollten die Versammlung gut vorbereiten und sicherstellen, dass alle relevanten Dokumente rechtzeitig verteilt werden.
  • Frühzeitige Kommunikation: Informieren Sie alle Eigentümer:innen frühzeitig über die Themen und die Tagesordnung.
  • Konflikte vermeiden: Achten Sie darauf, dass alle Meinungen respektiert werden und die Diskussionen sachlich bleiben.
  • Klare Protokollführung: Ein vollständiges und genaues Protokoll stellt sicher, dass alle getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar sind.

Konflikte in der Eigentümerversammlung vermeiden

  • Regelmäßige und offene Kommunikation: Probleme oder Unklarheiten sollten bereits vor der Versammlung angesprochen werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Klare Abstimmungsrichtlinien: Eine transparente Kommunikation über die Abstimmungsmodalitäten hilft, Unklarheiten zu vermeiden.
  • Moderation der Diskussionen: Der:die Verwalter:in sollte eine neutrale Moderation übernehmen und dafür sorgen, dass keine persönlichen Angriffe stattfinden.

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in unserem Beitrag:
10 Schritte für erfolgreiches Konfliktmanagement in der Immobilienwirtschaft

Mit diesen Informationen und Tipps sind Immobilienverwalter:innen und Eigentümer:innen bestens vorbereitet, um die Eigentümerversammlung effizient und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu gestalten. Ein respektvoller Austausch und klare Strukturen schaffen die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Indem alle Beteiligten aktiv an einer positiven Kommunikationskultur arbeiten, können sie nicht nur Spannungen abbauen, sondern auch das Vertrauen und die Zufriedenheit innerhalb der Gemeinschaft stärken.

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Über den:die Autor:in

Benedikt Söder

ist Produktmanager für Qualifizierungsangebote, Seminare & Trainings für die Themen Immobilienwirtschaft und -management sowie Einkauf, Logistik, Supply Chain und Außenhandel bei der Haufe Akademie.

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