TVöD-Tarifverhandlungen 2023: Das erwartet Beschäftigte

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Um den steigenden Lebenshaltungskosten in Deutschland zu begegnen, forderten die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion einen Ausgleich für Beschäftigte von Kommunen und Bund. Gefordert wurden:

  • 10,5 Prozent mehr Einkommen, mindestens einen Sockelbetrag von 500 Euro
  • 200 Euro mehr Einkommen für Auszubildende und Praktikanten
  • 12 Monate Tariflaufzeit

Nach drei gescheiterten Verhandlungsrunden konnte nach einem Schlichtungsverfahren in der vierten Runde eine Einigung erzielt werden.

Ergebnisse der TVöD-Tarifrunde auf einen Blick: Das kommt auf Beschäftigte von Bund und Kommunen zu

Am 22. April 2023 haben sich die Tarifvertragsparteien geeinigt. Die Tarifeinigung umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie
  • Erhöhung der Entgelte (Sockelbetrag und prozentuale Erhöhung)
  • Anpassung und Erweiterung der Vorweggewährung eines höheren Entgelts für Krankenhäuser und Pflege- bzw. Betreuungseinrichtungen
  • 24 Monate Laufzeit

Inflationsausgleichsprämie
Am 22. April 2023 schlossen die Tarifvertragsparteien einen Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise. (TV-Inflationsausgleich).¹ Dieser tritt rückwirkend zum 18. Mai 2023 in Kraft. Darin ist die Zahlung eines steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleichs in Höhe von 3.000 Euro geregelt. Die Auszahlung des Inflationsausgleichs erfolgt in mehreren Zahlungen:

  • Juni 2023: einmalig 1.240 Euro
  • Juli 2023 bis Februar 2024: monatlich jeweils 220 Euro

Der TV Inflationsausgleich gilt für Beschäftigte folgender Tarifverträge:

  • Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V),
  • Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung (TV-Fleischuntersuchung),
  • Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD),
  • Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVSöD),
  • Tarifvertrag für Studierende in einem dualen Hebammenstudium im öffentlichen Dienst im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVHöD) und
  • Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD).

Teilzeitbeschäftigte und Minijobber erhalten die Inflationsausgleichszahlung anteilig. Sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigte sind vom TV Inflationsausgleich ausgenommen und haben daher keinen Anspruch auf die Sonderzahlung.

Mehr Gehalt ab März 2024
Die Tarifvertragsparteien konnten in den Verhandlungen eine Einigung über die Erhöhung der Tabellenentgelte erzielen. Ab März 2024 werden die Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro erhöht. Der erhöhte Betrag wird anschließend um weitere 5,5 Prozent, mindestens 340 Euro pro Monat erhöht. Im Schnitt beträgt die Lohnerhöhung laut ver.di 11,5 Prozent.
Die vorläufigen Werte der Entgelte ab März 2024 sind in den Entgelttabellen zu entnehmen:

Vorläufige Werte (Stand 22. April 2023)

Tabelle TVöD Bund gültig ab 1. März 2024
(monatlich in Euro)

Entgelt-
gruppe
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
15 5.504,00 5.863,92 6.265,40 6.813,49 7.377,29 7.748,20
14 5.003,84 5.329,75 5.755,37 6.227,68 6.754,16 7.132,13
13 4.628,76 4.985,95 5.392,57 5.834,04 6.353,53 6.635,44
12 4.170,32 4.581,34 5061,67 5.594,63 6.220,01 6.516,74
11 4.032,38 4.410,41 4.765.52 5.151,01 5.678,44 5.975,19
10 3.895,33 4.191,53 4.528,25 4.893,44 5.300,10 5.433,63
9c 3.757,21 4.013,80 4.334,08 4.683,04 5.061,38 5.182,84
9b 3.619,09 3.736,32 4.029,91 4.352,06 4.706,63 5.003,35
9a 3.480,97 3.699,68 3.759,84 3.963,16 4.335,69 4.483,10
8 3.281,44 3.486,59 3.628,68 3.770,54 3.922,69 3.995,85
7 3.095,23 3.331,58 3.472,38 3.614,47 3.748,49 3.820,45
6 3.042,04 3.236,55 3.372,94 3.507,92 3.640,49 3.708,02
5 2.928,99 3.117,67 3.245,11 3.380,06 3.505,47 3.570,28
4 2.802,62 2.993,55 3.153,75 3.253,48 3.353,20 3.411,60
3 2.762,69 2.968,02 3.017,99 3.132,21 3.217,92 3.296,43
2 2.582,16 2.784,28 2.834,67 2.906,58 3.064,63 3.229,97
1 2.355,52 2.388,86 2.430,55 2.469,42 2.569,47

Quelle: BMI April 2023: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/tvoed/tarifverhandlungen/tarifverhandlungen-2023-node.html

Auszubildende, Studierende, Praktikanten
Auszubildenden, Studierenden und Praktikanten steht ebenfalls die Zahlung des Inflationsausgleichs zu. Der Inflationsausgleich beträgt 1.500 Euro und wird wie folgt ausbezahlt:

  • Juni 2023: Einmalig 620 Euro
  • Juli 2023 bis Februar 2024: 110 Euro.

Auch über mehr Entgelt dürfen sich Auszubildende, Studierende und Praktikanten (TVAöD, TVSöD, TVHöD, TV Prakt) freuen. Ab März 2025 gibt es 150 Euro im Monat mehr.

Darüber hinaus wurde die Regelung zur befristeten Übernahme von Auszubildenden wieder aktiviert. Auszubildende, die die Ausbildung mindestens mit Note 3 (befriedigend) abschließen, erhalten eine unbefristete Anstellung. Wer mit Note 4 (ausreichend) abschließt, erhält einen befristeten Arbeitsvertrag (1 Jahr).

Krankenhäuser
Um dem Personalbedarf in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen entgegenzuwirken, wurde die Vorweggewährung eines um bis zu zwei Stufen höheren Entgelts angepasst. Sie gilt nun nicht mehr nur für Einzelpersonen, sondern auch für Gruppen.

Eine weitere Regelung betrifft Zulagen. So besteht die Möglichkeit Mitarbeitern der Stufe 5 eine Zulage in Höhe von 20 Prozent der Stufe 2 zu gewähren.

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, die Vorweggewährung zu befristen und zu widerrufen.

Für Angestellte in Pflege- und Betreuungseinrichtungen wird erstmals eine entsprechende Regelung im TVöD-B eingeführt.

Laufzeit
Die Tarifeinigung gilt, soweit nichts anderes geregelt ist, rückwirkend zum 1. Januar 2023. Die Laufzeit beträgt 24 Monate und gilt bis 31. Dezember 2024.

TV-L-Tarifrunde 2023: Das kommt 2024 auf Beschäftigte der Länder zu

An die Einigungen von Bund und Kommunen knüpften sich auch Tarifeinigungen für Beschäftigte der Länder (TdL) an. Im Ergebnis konnten die Gewerkschaften ver.di und dbb Einkommenssteigerungen zwischen 8 und 16 Prozent erzielen. Im Detail ergaben sich folgende Einigungen:

Entgelterhöhung
Die Tabellenentgelte für Beschäftigte der Länder werden um einen Sockelbetrag von 200 Euro erhöht. Der erhöhte Betrag wird anschließend um 5,5 Prozent, mindestens 340 Euro erhöht.

Inflationsausgleich
Auch über eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro trafen die Tarifvertragsparteien eine Einigung. Die Sonderzahlung ist steuer- und sozialabgabenfrei und erfolgt in mehreren Teilzahlungen:

  • frühestmöglicher Zeitraum: einmalig 1.800 Euro
  • Januar bis Oktober 2024: monatlich 120 Euro

Auszubildende und studentische Hilfskräfte
Für Auszubildende erhöht sich das Gehalt um 150 Euro. Die Erhöhung erfolgt in zwei Schritten. Zunächst wird das Entgelt ab 1. November 2024 um 100 Euro erhöht. Ab 1. Februar 2025 erhöht sich das Gehalt um weitere 50 Euro.

Auszubildende, die die Ausbildung mindestens mit Note 3 (befriedigend) abschließen, erhalten eine unbefristete Anstellung. Wer mit Note 4 (ausreichend) abschließt, erhält einen befristeten Arbeitsvertrag (1 Jahr).

Für studentische Hilfskräfte wurde ein „Studentenentgelt” von 13,25 Euro vereinbart. Dieses liegt über dem Mindestlohn und gilt ab dem Sommersemester 2024.

Entgeltumwandlung Fahrrad-Leasing
Die Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing wurde beschlossen und gilt ab Januar 2024 (§ 19b TV-L). Ausgenommen sind: Bayern und Baden-Württemberg, da hier bereits entsprechende Regelungen zum Fahrrad-Leasing schon existieren.

Laufzeit
Die Gewerkschaften stimmten der Einigungen am 16. Januar 2024 zu. Die Laufzeit beträgt 25 Monate und gilt bis 31. Oktober 2025.


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Beitrag auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

¹ https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tv-inflationsausgleich.pdf;jsessionid=410A74CCA97701B54AFAE8F6A01A4931.live881?__blob=publicationFile&v=7

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