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Betriebsvereinbarungen: Die Grundlage moderner Arbeitsbeziehungen umsetzen

Lesezeit: 5 Min
Betriebsvereinbarungen sind die Grundlage moderner Arbeitsbeziehungen

Betriebsvereinbarungen schaffen einen verlässlichen Rahmen für das Miteinander im Unternehmen. Sie regeln die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden und passen vorhandene Richtlinien an aktuelle Entwicklungen an. Ein alter Hut? Eine überholte Denkweise? Nein, denn gerade in Zeiten neuer Technologien wie KI oder neuer Arbeitsweisen wie Remote Work sind Betriebsvereinbarungen wichtiger als je zuvor. Doch wie entstehen Betriebsvereinbarungen? Welche Arten gibt es und wie setzen Sie die Vereinbarungen in Ihrem Unternehmen erfolgreich um? Dieser Artikel gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

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Was ist eine Betriebsvereinbarung?

Eine Betriebsvereinbarung bildet die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden in einem Unternehmen. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt dabei: 

  • die Form und Wirkung von Betriebsvereinbarungen,
  • die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats,
  • die Unterscheidung zwischen erzwingbaren und freiwilligen Betriebsvereinbarungen,
  • das Verhältnis zu Tarifverträgen sowie
  • die Kündigungsmöglichkeiten und die Nachwirkung.

Der Betriebsrat und die Geschäftsführung verhandeln und unterschreiben diese gemeinsam. Die getroffenen Regelungen binden beide Seiten rechtlich. Sie setzen Standards für den gesamten Betrieb oder einzelne Abteilungen. Betriebsvereinbarungen regeln beispielsweise den Einsatz neuer IT-Systeme, die Gestaltung von Arbeitszeiten oder die Umsetzung von Compliance-Richtlinien.

Die Betriebsvereinbarung wirkt unmittelbar und zwingend für alle betroffenen Beschäftigten – Einzelverträge sind nicht notwendig. Sie ergänzt bestehende Tarifverträge und darf diesen nicht widersprechen. Zentral für die Rechtswirksamkeit: Die Betriebsvereinbarung muss schriftlich vorliegen und von Betriebsrat und Geschäftsführung unterschrieben werden.

Wie entsteht eine Betriebsvereinbarung?

Arbeitnehmende und Arbeitgebende können die Initiative für eine Betriebsvereinbarung ergreifen. Zum Beispiel, wenn neue gesetzliche Vorgaben in Kraft treten oder das Unternehmen neue Technologien einführt. Im Anschluss beginnen die Verhandlungen zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung. Beide Seiten bringen ihre Interessen ein und entwickeln gemeinsam einen Entwurf:

  • Der Betriebsrat bringt seine Interessen in die Verhandlungen ein und sorgt für die Wahrung der Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten. 
  • Die Geschäftsführung vertritt die unternehmerischen Belange und achtet darauf, dass die Vereinbarung wirtschaftlich tragfähig und praktisch umsetzbar ist.

Jurist:innen prüfen, ob der Entwurf geltendem Recht entspricht. Für die Verhandlungen gibt es keine Fristen – die Dauer hängt von der Komplexität der Themen ab. Nach der Einigung formulieren die Parteien die finale Betriebsvereinbarung. Die unterschriebene Vereinbarung tritt dann meist unmittelbar in Kraft. Der Betriebsrat informiert die Arbeitnehmenden, die Geschäftsführung stellt die technische und organisatorische Umsetzung sicher.

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Für wen gilt eine Betriebsvereinbarung?

Eine Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmenden eines Betriebs oder einer bestimmten Abteilung. Das schließt Voll- und Teilzeitkräfte sowie befristet Beschäftigte ein. Auch neue Mitarbeitende sind automatisch an die bestehenden Betriebsvereinbarungen gebunden. Ausgenommen sind Leiharbeitnehmende, freie Mitarbeitende, Werkvertragskräfte und leitende Angestellte, die eigenständig Personal einstellen oder entlassen können.

Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich auf einen konkreten Betrieb oder bestimmte Teile eines Betriebs. Bei Unternehmen mit mehreren Standorten kann eine Betriebsvereinbarung auch für alle Niederlassungen gelten – das muss jedoch klar geregelt sein. Konzernweite Regelungen erfolgen durch Gesamtbetriebsvereinbarungen oder Konzernbetriebsvereinbarungen.

Wo steht die Betriebsvereinbarung zwischen Tarifvertrag und Arbeitsvertrag?

Das BetrVG legt eine klare Rangfolge für verschiedene Verträge fest. Der Tarifvertrag steht dabei über der Betriebsvereinbarung. Eine Betriebsvereinbarung darf daher nicht von Tarifverträgen abweichen – es sei denn, der Tarifvertrag lässt das zu (Öffnungsklausel).

Die Betriebsvereinbarung steht wiederum über dem individuellen Arbeitsvertrag. Sie wirkt unmittelbar und zwingend. Das bedeutet: Regelungen in Arbeitsverträgen, die von der Betriebsvereinbarung abweichen, sind unwirksam. Eine Ausnahme bilden nur für die Arbeitnehmenden günstigere Regelungen im Arbeitsvertrag (Günstigkeitsprinzip).

Das BetrVG sieht zudem bestimmte Themen vor, die zwingend per Betriebsvereinbarung zu regeln sind. Dazu gehören etwa Fragen der betrieblichen Ordnung oder der Arbeitszeit. Andere Themen – wie die Höhe des Arbeitsentgelts – bleiben dagegen dem Tarifvertrag vorbehalten.

Können Betriebsvereinbarungen gekündigt werden?

Eine Kündigung der Betriebsvereinbarung kann sowohl der Betriebsrat als auch die Geschäftsführung einleiten. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate, sofern keine andere Frist besteht. Besondere Kündigungsfristen gelten zum Beispiel für die betriebliche Altersversorgung.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und bedarf einer eindeutigen Begründung. Nach der Kündigung gilt die Betriebsvereinbarung in der Regel für eine Übergangszeit weiter (Nachwirkung). Diese Phase soll Zeit für Neuverhandlungen schaffen. Nicht alle Regelungen wirken jedoch nach – etwa Regelungen zur betrieblichen Ordnung enden unmittelbar mit der Kündigung.

Welche Arten von Betriebsvereinbarungen gibt es?

Das BetrVG unterscheidet zwischen zwei Arten von Betriebsvereinbarungen.

Erzwingbare Betriebsvereinbarungen

Bei erzwingbaren Betriebsvereinbarungen muss eine Einigung erfolgen. Kommt diese nicht zustande, entscheidet die Einigungsstelle verbindlich. Das betrifft zentrale Angelegenheiten wie die Arbeitszeit, Überwachungssysteme oder den betrieblichen Arbeitsschutz.

Die Einigungsstelle besteht aus einer gleichen Anzahl von Beisitzer:innen beider Parteien sowie einer neutralen vorsitzenden Person. Ihre Entscheidung ersetzt die Einigung zwischen den Betriebsparteien. Die Kosten für das Verfahren trägt der Betrieb.

Freiwillige Betriebsvereinbarungen

Bei freiwilligen Betriebsvereinbarungen können die Parteien frei entscheiden, ob sie eine Vereinbarung treffen. Keine Seite kann die andere zu einer Einigung zwingen. Das betrifft zum Beispiel zusätzliche Sozialleistungen oder Maßnahmen zur Familienförderung.

Scheitern die Verhandlungen, bleibt es beim bisherigen Zustand. Die Einigungsstelle wird nur tätig, wenn beide Seiten das wollen.

Beispiele für Betriebsvereinbarungen

Lassen Sie uns die Theorie anhand von zwei Praxisbeispielen verdeutlichen. Diese zeigen, wie Betriebsvereinbarungen konkrete Arbeitsbedingungen gestalten.

Betriebsvereinbarung zur mobilen Arbeit

Eine Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten regelt die Rahmenbedingungen für das Arbeiten außerhalb des Büros. Sie definiert in etwa den Umfang der mobilen Arbeit, die technische Ausstattung und die Erreichbarkeit. Zentrale Punkte sind der Arbeitsschutz, der Datenschutz und die Erfassung der Arbeitszeit. Die Vereinbarung legt auch fest, wie die Kommunikation im hybriden Arbeitsmodell funktioniert und wie Teams zusammenarbeiten.

Betriebsvereinbarung zur Nutzung von KI-Systemen

Diese Betriebsvereinbarung regelt den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Unternehmen. Sie definiert, welche KI-Systeme zum Einsatz kommen und wie sie die Arbeit unterstützen. Die Vereinbarung schafft Transparenz über die Verwendung von Mitarbeitendendaten und legt Grenzen der automatisierten Entscheidungsfindung fest. Sie regelt zudem Schulungsansprüche der Beschäftigten und Kontrollrechte des Betriebsrats bei der Einführung neuer KI-Funktionen.

Betriebsvereinbarung im Unternehmen umsetzen

Die beste Betriebsvereinbarung nützt nichts, wenn sie nicht alle betreffenden Mitarbeitenden erreicht. Eine professionelle Umsetzung sichert die Wirksamkeit der vereinbarten Regelungen. Das Unternehmen ist nach dem BetrVG dazu verpflichtet, alle betroffenen Mitarbeitenden zu informieren – zum Beispiel durch einen Aushang oder im Intranet. Die Art der Bekanntmachung muss sicherstellen, dass alle Beschäftigten die Regelungen zur Kenntnis nehmen können.

Richtlinien-Rollout mit dem Compliance College – wichtige Unterstützung bei der Umsetzung von Betriebsvereinbarungen

Eine Betriebsvereinbarung zieht in der Regel einen Rollout von Richtlinien nach sich, da sie verbindliche Regelungen für den Betrieb festlegt, die umgesetzt und kommuniziert werden müssen. Der Rollout ist ein wichtiger Schritt, um die in der Betriebsvereinbarung festgelegten Bestimmungen effektiv im Unternehmen zu implementieren.

Folgende Aspekte sind beim Rollout von Richtlinien nach Abschluss einer Betriebsvereinbarung zu beachten:

  • Durchführungspflicht: Arbeitgebende sind verpflichtet, die Betriebsvereinbarung durchzuführen und dafür zu sorgen, dass sich auch Arbeitnehmende an die Regelungen halten.
  • Kommunikation: Die neuen Richtlinien müssen allen Mitarbeitenden zugänglich gemacht werden. Das kann durch Aushänge, digitale Plattformen oder E-Mail-Kommunikation erfolgen.
  • Dokumentation: Der Rollout-Prozess sollte dokumentiert werden, um später nachweisen zu können, dass die Richtlinien ordnungsgemäß eingeführt wurden.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Rollout-Prozess sorgfältig geplant und durchgeführt werden sollte, um eine effektive Umsetzung der Betriebsvereinbarung zu gewährleisten und mögliche Konflikte oder Missverständnisse zu vermeiden.

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Ob beim Rollout unternehmensspezifischer Richtlinien oder der Schulung Ihrer Mitarbeitenden in unterschiedlichen Bereichen – das Compliance College ist Ihr starker Partner.

✓ Automatisierte Prozesse reduzieren den administrativen Aufwand und steuern die Verteilung neuer Vorgaben.

✓ Digitale Schulungen vermitteln fundiertes Wissen zu zentralen Themen wie Datenschutz, Arbeitssicherheit und Compliance und helfen Mitarbeitenden, gesetzliche Vorgaben sicher im Arbeitsalltag umzusetzen.

✓ Regelmäßige Updates stellen sicher, dass Inhalte immer auf dem neuesten Stand gesetzlicher Vorgaben sind.

✓ Nahtlose Integration in den Arbeitsalltag sorgt für eine hohe Akzeptanz bei Mitarbeitenden und erleichtert die Umsetzung neuer Regelungen.

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Fazit: Betriebsvereinbarungen als Schlüssel für erfolgreiche Zusammenarbeit

Betriebsvereinbarungen prägen maßgeblich die Arbeitsbeziehungen in Unternehmen. Sie schaffen verbindliche Standards für beide Seiten – von der Kleiderordnung über den Arbeitsschutz bis zu Pausenzeiten. Der Weg zur Betriebsvereinbarung führt über Verhandlungen zwischen dem Betriebsrat und der Geschäftsführung. Entscheidend für den Erfolg einer Betriebsvereinbarung ist ihre professionelle Umsetzung im Unternehmen. Hier zeigt sich der besondere Wert digitaler Lösungen wie dem Richtlinien-Rollout: Sie gewährleisten damit eine rechtssichere Verteilung und Dokumentation.