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Neue EU-Richtlinien zur Lieferkette: Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Lesezeit: 5 Min
CSDDD

CSRD? Nein: CSDDD – Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive ist ein Meilenstein in der nachhaltigen Unternehmensführung. Die EU-Lieferkettenrichtlinie verpflichtet in der Europäischen Union tätige Unternehmen, mehr Verantwortung für Menschenrechte, Umweltschutz und ethisches Wirtschaften entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten zu übernehmen. Was die Richtlinie genau bedeutet, wann sie in Kraft tritt und welche Auswirkungen sie auf Ihr Unternehmen hat, erfahren Sie hier.

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Was bedeutet die CSDDD?

Die CSDDD ist eine von der EU eingeführte Richtlinie, die Unternehmen dazu anhält, Sorgfaltspflichten entlang ihrer gesamten Lieferkette wahrzunehmen. Due Diligence bedeutet sinngemäß so viel wie gebührende Sorgfalt und zielt auf eine sorgfältige und allumfassende Risikoprüfung der unternehmerischen Wertschöpfungskette. Dabei sollen Risiken wie Menschenrechtsverletzungen, Umweltschäden und unethische Geschäftspraktiken identifiziert, adressiert und verhindert werden.

Ab 2027: Schrittweise Ausweitung der CSDDD

Das EU-Parlament und der Europäische Rat einigten sich Ende 2023 zur neuen Direktive, Ende Juli 2024 trat sie schließlich in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die CSDDD bis zum 26. Juli 2026 in nationales Recht umsetzen. In Deutschland wird dafür voraussichtlich das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) angepasst.

Die CSDDD betrifft große Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union sowie bestimmte Nicht-EU-Unternehmen, die auf dem EU-Markt tätig sind. Die Umsetzung der neuen Lieferkettenrichtlinie erfolgt stufenweise und betrifft Unternehmen mit:

  • Mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro (Anwendung voraussichtlich ab 26. Juli 2027)
  • Mehr als 3.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von über 900 Millionen Euro (Anwendung voraussichtlich ab 26. Juli 2028)
  • Mehr als 1.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro (Anwendung voraussichtlich ab 26. Juli 2029)
  • Nicht-EU-Unternehmen, welche in die oben genannten Umsatzschwellen mit ihrem Geschäft innerhalb der EU erreichen

Auch wenn die neuen Regeln der EU-Lieferkettenrichtlinien erst in zwei Jahren gelten, sollten Sie sich zeitnah mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, gezielte Vorbereitungen treffen und frühzeitig Maßnahmen ergreifen. Unternehmen unterhalb dieser Grenzen können sich aber nicht entspannt zurücklehnen. Auch wenn sie sich zwar nicht konkret mit der CSDDD beschäftigen müssen, können sie doch indirekt betroffen sein, z. B. wenn sie als Zulieferer für große Unternehmen agieren – oder unter die Kriterien des deutschen Lieferkettengesetzes (LkSG) fallen.

Menschenrechte, Umweltschutz, Korruption: Anwendungsbereiche der CSDDD

Von der EU-Richtlinie betroffene Unternehmen müssen ihrer Sorgfaltspflicht in ihrer Lieferkette in diversen Bereichen nachkommen. Dazu zählen etwa Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung. Unternehmen müssen:

  • Risiken in ihrer Wertschöpfungskette identifizieren und bewerten
  • Maßnahmen ergreifen, um diese Risiken zu minimieren oder ganz zu vermeiden
  • Transparente Berichte über die Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten veröffentlichen
  • Beschwerdemechanismen einrichten, um betroffenen Parteien Gehör zu verschaffen

Zu den Maßnahmen gehören beispielsweise das Verbot von Kinderarbeit, Schaffung von sicheren Arbeitsbedingungen, ein Recht auf angemessenen Lohn und Diskriminierungsverbote hinsichtlich Geschlecht, Alter oder sexueller Orientierung. In diesen und vielen weiteren Bereichen müssen Unternehmen zukünftig aktiv Verantwortung übernehmen, etwaige Risiken und Verstöße minimieren und transparent sowie regelmäßig einen Rechenschaftsbericht vorlegen.

Unterschiede zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Die CSDDD bindet nicht nur direkte Lieferanten, sondern auch indirekte Zulieferer stärker ein. Die EU-Richtlinie geht über nationale Regelungen wie das deutsche LkSG hinaus und setzt neue Standards auf europäischer Ebene. Vor allem im Bereich der zivilrechtlichen Haftung kommt dies zum Tragen: Unternehmen haften für Schäden, die durch die Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten entstehen. Betroffene erhalten die Möglichkeit, ihre Ansprüche rechtlich geltend zu machen. Unternehmen müssen Geschädigte mitunter vollständig entschädigen. Darüber hinaus sind Unternehmen verpflichtet, einen Übergangsplan zu erstellen, um ihr Geschäftsmodell mit der im Pariser Abkommen festgelegten Obergrenze von 1,5 Grad Erderwärmung sowie dem europäischen Klimaneutralitätsziel in Einklang zu bringen. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen (bis zu 5 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes).

CSDDD und CSRD: Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Die CSDDD regelt Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet Unternehmen zu einer umfassenden Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeitsstrategien und -maßnahmen.  Beide EU-Direktiven ergänzen sich, denn sie fördern eine transparente und nachhaltige Unternehmensführung. Betroffene Unternehmen müssen die Einhaltung der Sorgfaltspflichten im Rahmen der CSDDD zukünftig in ihre CSRD-Berichte integrieren.

Fazit: CSDDD als Chance zum Wettbewerbsvorteil nutzen

Die CSDDD markiert einen Wendepunkt in der Unternehmenswelt. Sie fordert nicht nur Compliance, sondern bietet Unternehmen auch die Chance, Nachhaltigkeit als strategischen Wettbewerbsvorteil zu nutzen. Frühzeitige Vorbereitung bedeutet nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch eine bessere Positionierung in einem Markt, der zunehmend auf transparente und verantwortungsvolle Geschäftsmodelle setzt. Die Umsetzung der CSDDD zeigt Kunden und Kundinnen, Partner:innen und Investor:innen, dass Ihr Unternehmen nicht nur auf wirtschaftlichen Erfolg, sondern auch auf gesellschaftlichen Fortschritt setzt.

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