Nachhaltigkeitsbericht
Viele Unternehmen sind längst mit Berichterstattungen vertraut. Vor allem zu finanziellen Themen, wie Bilanzierungen werden sie gar nicht in Frage gestellt. Die Berichterstattung zu nichtfinanziellen Themen ist für viele Unternehmen hingegen Neuland. Nun gilt es, den Dreiklang von ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Verantwortung in allen Bereichen des Unternehmens in den Blick zu nehmen. Das übergeordnete Ziel lautet schließlich Klimaneutralität bis 2050. Damit nicht jedes Unternehmen sein eigenes Süppchen kocht, hat die EU mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ein zentrales Element zur Berichterstattung geschaffen. Damit ist eine einheitliche und vergleichbare Berichterstattung gewährleistet. Unternehmen, die die Richtlinien und Standards der EU konsequent umsetzen und umfassend ihre Nachhaltigkeitsleistung messen, bewerten und kommunizieren, haben einen klaren Wettbewerbsvorteil.
Pflichten und Fristen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Nicht alle Unternehmen sind gleichzeitig oder gar umgehend berichtspflichtig. Vielerorts wurden sogar bereits freiwillig Berichte veröffentlicht. Expert:innen verschiedener Branchen empfehlen, Berichte zur Probe zu erstellen, damit Unternehmen sich dem Thema langsam annähern können, um später nicht unter Druck, sondern geübt zu sein. Zunächst sind jedoch vor allem die großen Konzerne verpflichtet zu berichten. Diese Regelungen gelten entsprechend den folgenden Fristen:
Dabei empfiehlt es sich für kleine und mittelgroße Unternehmen, die Berichte und Datenerfassung nicht auf die lange Bank zu schieben. Als Zulieferer und Teil der Lieferkette größerer Unternehmen kann die Auskunftsforderung auch schon früher kommen.
Schritt für Schritt zum Nachhaltigkeitsreporting
Um mit dem eigentlichen Reporting anfangen zu können, bedarf es einiger Vorbereitung. Anhand einiger zentraler Fragen kommen Sie Schritt für Schritt zum Ziel:
1. Bestandsaufnahme
- Was wurde bereits gemacht?
- Welche Zahlen liegen vor und welche werden gebraucht?
- Ist das Geschäftsmodell zukunftsfähig?
2. Stakeholder identifizieren
- Wer gehört zu den internen Stakeholdern? Sind es nur die Mitarbeitenden?
- Kennen Sie Ihre externen Stakeholderguppen?
3. SDGs
- Nutzen Sie bereits die SDGs als Leitfaden für eine nachhaltige Entwicklung?
- Wussten Sie, dass die 17 SDGs wichtige Impulse und Anhaltspunkte für die Analyse der Geschäftstätigkeiten geben?
4. Doppelte Wesentlichkeitsanalyse
- Welche Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG-Themen) sind wesentlich?
- Wurden sowohl die Auswirkungsperspektive (Inside-Out) als auch die Finanzperspektive (Outside-In) berücksichtigt?
5. Nachhaltigkeitsmanagement
- Gibt es eine:n Nachhaltigkeitsverantwortlichen?
- Wurde die Verantwortung auf mehreren Schultern verteilt?
- Sind Qualifikationen im Unternehmen vorhanden?
6. Überwachen, bewerten und reporten
- Ist das Controlling an Board?
- Kennen Sie Ihre Kennzahlen?
- Nutzen Sie Excel oder spezielle Software für Ihr Reporting?
ESRS – Den Nachhaltigkeitsbericht mit Inhalten füllen
Wenn die CSRD das Warum und Wer regeln, schreiben die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) das Wie und Was vor – d. h. die verpflichtenden Inhalte. Damit sind die Aspekte gemeint, über die ein Unternehmen künftig in seinem Nachhaltigkeitsbericht informieren muss. Es werden dabei alle ESG-Bereiche abgedeckt. Durch die übergreifenden und fachlichen Berichtsvorgaben gewährleisten die ESRS eine einheitliche und vergleichbare Berichterstattung.
In der folgenden Tabelle sind die 12 Standards der ESRS aufgelistet: Der erste Satz enthält zwei themenübergreifende Standards oder auch Querschnittsstandards – ESRS 1 und ESRS 2 – sowie 10 themenspezifische Standards. ESRS 1 enthält allgemeine Anforderungen zur Aufstellung und Darstellung der Nachhaltigkeitsberichte und sieht vor, dass die einzelnen themenspezifischen Standards einer Wesentlichkeitsanalyse unterzogen werden. ESRS 2 legt allgemeine Angaben fest, die für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Wesentlichkeitsanalyse berichtet werden müssen.
Darüber hinaus gibt ESRS 2 die Struktur und Inhalte für die Themenstandards vor, die in vier Offenlegungsbereiche unterteilt sind:
- Unternehmensführung (Governance)
- Strategie (Strategy)
- Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impact, Risk & Opportunity Management)
- Kennzahlen und Ziele (Metrics & Targets)
- Kommt ein Unternehmen auf Grundlage der doppelten Wesentlichkeitsanalyse zu dem Schluss, dass ein ESRS-Thema nicht wesentlich ist, können alle Angaben dazu nach eigenem Ermessen, ohne weitere Erläuterung, in der Berichterstattung weggelassen werden.
- Das bedeutet jedoch keinesfalls, dass die Angaben zu den einzelnen ESRS-Themen völlig freiwillig sind.
- Wesentliche Informationen müssen aufgeführt und der Prozess der Wesentlichkeitsbewertung muss transparent gemacht werden.
- Auch wenn die Erläuterung nicht veröffentlicht werden muss, so besteht dennoch die Möglichkeit, dass sie einer verpflichtenden Prüfung unterzogen wird.
- Es müssen plausible und triftige Gründe vorliegen, wenn verbindliche ESRS-Themen von Unternehmen nicht als wesentlich erachtet werden.
Nachhaltigkeitsstandards und Regelwerke
Neben CSRD und ESRS gibt es noch weitere Regelwerke und Standards für verschiedene Zielgruppen. Sie unterscheiden sich in Form der beteiligten Akteure und Zielsetzungen. Daher sind die Standards auch unterschiedlich und für viele Nutzer:innen zunächst entsprechend unübersichtlich und komplex.
- Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist vor allem für Unternehmen in Deutschland relevant. Auch er bietet einen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und unterstützt bei der Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie. Vor allem für KMU ist der DNK gut nutzbar, da er mit 20 DNK-Kriterien leicht anwendbar ist.
- Die GRI-Standards (Global Reporting Initiative) sind für Unternehmen maßgebend, die international tätig sind. Dabei ist Größe und Art der Organisation nicht entscheidend. Auch wenn 93 Prozent der 250 größten Unternehmen der Welt nach den GRI- Standards berichten. Die Informationen können auf den Bericht nach CSRD übertragen werden. Auch hier ist das Ziel, Transparenz über die ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen von Unternehmen und sonstigen Organisationen zu schaffen.
- Das International Sustainability Standards Board (ISSB) entwickelt aktuell ein konsistentes Regelwerk. Diese Standards orientieren sich an den Erwartungen von Investor:innen. IFRS S1 enthält Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen, während IFRS S2 klimabezogene Angaben regelt.
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