Krankenhausmanagement und Rechnungswesen

Für das Krankenhausmanagement und im Speziellen für das Rechnungswesen in Krankenhäusern gelten spezielle Regeln. Finanzierung, Buchführung und Rechnungslegung sind komplexer, spezialisierter und stärker reguliert als in normalen Unternehmen.

Für die duale Krankenhausfinanzierung und die Nutzung von Fördermitteln gibt es eigene rechtliche Grundlagen wie z.B. das Krankenhausfinanzierungsgesetz. Für die Buchführung und Rechnungslegung gelten die besonderen Regelungen der KHBV (Krankenhausbuchführungsverordnung). Leistungen werden zum großen Teil über Fallpauschalen (DRGs: Diagnosis Related Groups) abgerechnet. Für den steuerlichen Status der Gemeinnützigkeit müssen u.a. die Anforderungen der AO (§ 65, 66, 67 AO) berücksichtigt werden.

In den Seminaren der Haufe Akademie erhalten Sie die Grundlagen und vertiefendes Spezialwissen, um Ihre Aufgaben im Krankenhausmanagement und im -rechnungswesen sicher auszuüben, krankenhausspezifische Sachverhalte korrekt zu verbuchen und finanzielle bzw. steuerlichen Risiken zu vermeiden.

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Was sind die Besonderheiten im Krankenhausrechnungswesen?

Krankenhäuser sind auch Unternehmen, i.d.R. mit sehr vielen Mitarbeiter:innen, die betriebswirtschaftlich geführt werden. Dementsprechend müssen Sie auch eine Buchhaltung führen und Jahresabschlüsse erstellen. Dabei unterliegen Sie aber spezifischen Rahmenbedingungen und gesetzlichen Vorgaben:

Komplexität der Leistungen/Fallpauschalen:

Es wird eine Vielzahl von medizinischen Dienstleistungen erbracht. Dazu gehören stationäre Aufenthalte, ambulante Behandlungen, Operationen, Diagnostik u.v.m. Die Leistungsstrukturen sind daher sehr komplex. Abgerechnet werden die Leistungen zum großen Teil über Fallpauschalen (DRGs), die entsprechend verbucht werden müssen.

Besonderheiten der KHBV:

Die Krankenhausbuchführungsverordnung regelt im Zusammenspiel mit dem HGB die Grundlagen für Buchführung, Bilanzierung und Jahresabschluss. Daraus resultieren besondere Anforderungen für Kontenplan, Buchungstechnik oder Ausweis in der Bilanz.

Budgetierung und duale Finanzierung:

Krankenhäuser unterliegen der Dualistik, die im KHG (Krankenhausfinanzierungsgesetz von 1972) geregelt ist. Demnach soll die Finanzierung der Investitionen durch die Länder erfolgen sowie die Betriebskostenfinanzierung durch die Krankenkassen. Dies beinhaltet besondere Vorgaben z.B. für die Erlangung von Fördermitteln, die auch entsprechend verbucht werden müssen. Landeskrankenhausgesetze spielen eine weitere Rolle. Für das laufende Krankenhausbudget müssen neben der Kalkulation der DRGs auch Pflegebudget und bald Vorhaltepauschalen berücksichtigt werden.

Steuerliche Aspekte:

Die ertrag- und umsatzsteuerlichen Regelungen im Gesundheits- und Sozialwesen sind komplex. Für die Ertragsteuerbefreiung müssen die Voraussetzungen nach KStG, EstG und AO sowie weitere Aspekte eingehalten werden. Die Gemeinnützigkeit wurde im JStG 2020 (§ 57 AO) neu geregelt. Diese steuerlichen Grundlagen müssen berücksichtigt werden, um Nachteile zu vermeiden. Für umsatzsteuerrelevante Geschäftsvorfälle sind ebenso rechtlich Aspekte (z.B. bzgl. Umsatzsteuerbefreiung oder Vorsteuerabzug) zu berücksichtigen.
 

Medizinische Dokumentation und Compliance:

Die Verknüpfung der medizinischen Dokumentation mit dem Rechnungswesen ist essenziell. Nur durch eine enge Zusammenarbeit der Krankenhausverwaltung mit Ärzten und Pflegekräften können genaue und auch extern nachvollziehbare Abrechnungen erstellt werden. Dabei unterliegen Krankenhäuser strengen ethischen und rechtlichen Standards. Das Rechnungswesen muss sicherstellen, dass diese Standards eingehalten werden, insbesondere bei der Abrechnung von Leistungen.
 

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