Dr. Stefan Lochner

  • Trainer-/Referent-Profil
"Komplexe Sachverhalte verständlich aufbereiten und dadurch praktische Hilfestellungen für die tägliche Arbeit geben, indem das Verständnis der Zusammenhänge vermittelt wird, statt Fakten "einzutrichtern" - dies ist mein Ziel."

Kurzprofil

Partner einer großen deutschen Wirtschaftskanzlei. Beratung in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, national als auch international. Spezialist in den Bereichen Restrukturierung und Sanierung, Tarifrecht, Betriebs- und Personalvertretungsrecht sowie Arbeitsrecht des öffentlichen Diensts.

Arbeitsschwerpunkte

Individual- und Kollektivarbeitsrecht, mit einem besonderen Schwerpunkt im Bereich der öffentlichen Arbeitgeber, insbesondere bei der Anwendung des TVöD und im Umgang mit Personalvertretungen.

Berufserfahrung

  • 2002-2003 Tätigkeit als juristischer Repetitor
  • Seit 2003 regelmäßige Tätigkeit als Referent bei Schulungen zu arbeitsrechtlichen Themen

Qualifikation

  • 1. Juristisches Staatsexamen, Universität Passau
  • Fachspezifische Fremdsprachenausbildung in Englisch und Französisch, Universität Passau
  • 2. Juristisches Staatsexamen, Oberlandesgericht München
  • Promotion zum Dr. iur., Universität Mannheim

Arbeitssprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch

Publikationen

  • Lochner, S. (2002): Der virtuelle Belegschaftswahlkampf, Verlag Dr. Kovac.
  • Lochner, S. (2016): Augen auf bei der Vertragsgestaltung; Beitrag in Personalszene 12/2016.
  • Lochner, S. (2016): Quo vadis EuGH? – Neues zur Massenentlassung, Beitrag in Personalszene 1/2016.
  • Lochner, S. (2015): Drum prüfe, wer sich ewig bindet, Beitrag in Personalszene 12/2015.
  • Lochner, S. (2015): Keine Kürzung des Urlaubs bei einem Wechsel von Voll- zu Teilzeit, Beitrag in Personalszene 6/2015.
  • Lochner, S. (2014): Die neue "Janusköpfigkeit" des Syndikusanwalts, Beitrag in Personalszene 6/2014.
  • Lochner, S. (2013): Aus 1 mach 2 – Neues von der Ausschlussfrist, Beitrag in Personalszene 02/2013, 4.
  • Lochner, S. (2012): Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung, Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes, Beibehaltung der bisherigen Eingruppierung, Zeitschrift für Tarifrecht 02/12, 123/125.

Branchenkenntnisse

  • Öffentliche Hand
  • Dienstleistungssektor
  • Einzelhandel
  • IT-Branche

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