Im Berufsalltag kommen Mitarbeiter:innen in Situationen, in denen sie ungewollt zu Helfern von Geldwäschern werden. Und dies betrifft längst nicht mehr nur einzelne Branchen oder Unternehmen, in denen Luxusprodukte mit Bargeld bezahlt werden. Auch Industrieunternehmen, die Produkte herstellen oder damit handeln, können zur Geldwäsche missbraucht werden. Solche Situationen zu erkennen und richtig handeln zu können, hilft Ihnen, sich selbst und Ihr Unternehmen vor Unannehmlichkeiten, Haftung oder Strafverfolgung und Imageverlust zu schützen.
Lernziele
- Ihre Mitarbeiter:innen wissen, wie sie mit Geldwäsche in Berührung kommen und sich in solchen Situationen korrekt verhalten können.
- Ihre Mitarbeiter:innen kennen die Sorgfaltspflichten für ihr Unternehmen.
- Anhand von Praxisbeispielen erfahren Ihre Mitarbeiter:innen, wie sie sich vor Geldwäsche schützen können.
Methoden
- Jede Lerneinheit adressiert eine konkrete Frage zum Thema. Der modulare Aufbau der Lerneinheiten ermöglicht Ihnen, flexibel zu wählen, welche Themen Sie wann bearbeiten möchten.
- Auf Sie wartet theoretisches Grundlagenwissen, das Sie direkt mithilfe von konkreten Handlungsanleitungen und Übungen reflektieren und in der Praxis anwenden können.
- Adaptives Lernen. Diese neue Art zu Lernen könnte man auch als sogenanntes angepasstes Lernen bezeichnen. Die Wissensvermittlung richtet sich nach Ihrem persönlichen Kenntnisstand und passt sich entsprechend an. Das heißt Sie können die Schulung nach Ihrem Wissenstand abkürzen und entsprechend schneller die Prüfung abschließen und damit den Pflichtnachweis erbringen. Zusätzlich können Sie im Zuge der Bearbeitung „Erfolge“ (Badges) erlangen. Viel Erfolg!
Teilnehmer:innenkreis
Alle Mitarbeiter:innen können zum Thema Geldwäscheprävention geschult werden und sich so erfolgreich vor dem ungewollten Missbrauch zur Geldwäsche schützen.
Geldwäsche in Unternehmen verhindern
Unternehmen, die dem Geltungsbereich des Geldwäschegesetzes (GwG) unterfallen (wie bspw. Kreditinstitute, Banken oder Güterhändler) sind verpflichtet diverse Sorgfaltspflichten zu erfüllen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern und zu bekämpfen. Als Geldwäsche wird das Einschleusen von Vermögenswerten in den legalen Finanzkreislauf verstanden, die illegal erworben wurden. Das GwG bildet die gesetzliche Grundlage zur Bekämpfung und zeigt die Notwendigkeit auf, in Unternehmen Präventionsmaßnahmen gegen Geldwäsche zu etablieren und Mitarbeiter darüber zu informieren.
Compliance soll Geldwäsche bekämpfen
Die Rolle der Compliance im Bereich der Geldwäsche obliegt in der Regel einem Compliance-Verantwortlichen oder mehreren Mitarbeitern im Unternehmen. Compliance hat hier die Aufgabe ein angemessenes Risikomanagement zu betreiben, das heißt bspw. Prozesse und Kontrollen, auch im Management, einzuführen und zu etablieren. Damit wird im Unternehmen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz vorgebeugt. Im Rahmen von Geldwäsche-Compliance gilt es auch die entsprechende Compliance-Richtlinien intern zu kommunizieren und Mitarbeiter im Rahmen von Compliance-Schulungen zu sensibilisieren. Denn halten sich Unternehmen und das Management nicht an gesetzlichen Bestimmungen aus dem GwG und es kommt zu einem Verstoß, drohen Sanktionen.
Sanktionen können nicht nur Unternehmen, sondern auch Mitarbeiter treffen
Nicht nur dem Unternehmen, auch einzelnen Mitarbeitern drohen bei Verstößen Konsequenzen: Ein Entscheidungsträger muss sich ggf. auch persönlich wegen Unterstützung der Geldwäscheaktivitäten verantworten, insbesondere wenn ein Organisationsverschulden nachgewiesen werden kann. Außerdem können Entscheidungsträgern auch arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen, sofern er betriebsinterne Compliance-Vorschriften missachtet hat.