Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich, wie auch bei Zulieferern, Sorgfaltspflichten zu erfüllen, um menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken vorzubeugen und entsprechende Verletzungen zu beenden oder zu minimieren. Damit soll die unternehmerische Verantwortung in der Lieferkette gesteigert und die Einhaltung grundlegender Menschenrechtsstandards gestärkt werden. Die E-Learnings rund um das "Lieferkettengesetz für Zulieferer", ergänzen die Präventionsmaßnahmen im Sinne des LkSG und thematisieren die im LkSG genannten Risikofelder.
Insgesamt stehen sieben E-Learnings mit jeweils eigenen Themenschwerpunkten bereit. Je nach Ergebnis der Risikoanalyse können so passgenaue Präventionsmaßnahmen für die entsprechenden Zulieferer unterstützend bereitgestellt werden. Die Themenschwerpunkte der E-Learnings umfassen dabei folgende Themen:
- Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die Rolle von Zulieferern
- Das Thema "Verbot von Kinderarbeit" im Sinne des LkSG
- Das Thema "Verbot von Zwangsarbeit" im Sinne des LkSG
- Das Thema "Verbot von Sklaverei" im Sinne des LkSG
- Das Thema "Arbeitsschutz" im Sinne des LkSG
- Das Thema "Koalitionsfreiheit" im Sinne des LkSG
- Das Thema "Diskriminierungsverbot" im Sinne des LkSG
- Das Thema "Verbot der Vorhaltung eines angemessenen Lohns" im Sinne des LkSG
- Das Thema "Sicherheitskräfte" im Sinne des LkSG
- Das Thema "Zwangsräumung und Entzug" im Sinne des LkSG
- Das Thema "Umweltbeeinträchtigungen" im Sinne des LkSG
- Das Thema "Umweltbezogene Verbote" im Sinne des LkSG
Lernziele
- Lernende wissen um die Inhalte des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und dessen Auswirkungen auf unmittelbare Zulieferer
- Lernende kennen die Inhalte der Risikofelder des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Bezug auf unmittelbare Zulieferer
- Lernende kennen Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Missachtungen im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Teilnehmer:innenkreis
Alle Mitarbeitenden von Zulieferern, die im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz geschult werden müssen.