Konzernrechnungslegung und Internationale Rechnungslegung
Basiswissen Konzernrechnungslegung nach HGB
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Seminar
Aufbauwissen Konzernrechnungslegung nach HGB
an 2 Orten und online
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Konsolidierungstechnik nach HGB
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Seminar
Konsolidierung und Konzernabschluss auf Excel-Basis
an 3 Orten
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PC-Seminar
Lehrgang Geprüfte:r Konzernbuchhalter:in
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Lehrgang
Basiswissen Verrechnungspreise
in Frankfurt a. M./Sulzbach (Taunus) und online
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Dokumentation von Verrechnungspreisen
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Betriebsstättenbesteuerung kompakt
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IFRS-Express
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IFRS Basics
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IFRS Advanced
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Seminar
Konzernrechnungslegung und Konsolidierungstechnik nach IFRS
in Berlin und online
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Seminar
Konzernrechnungslegung
Aufgabe der Konzernrechnungslegung
Die Aufgabe der Konzernrechnungslegung ist die Erstellung des Konzernabschlusses als Information über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Konzernes. Der Konzernabschluss soll dabei nicht nur Unternehmensinternen, wie z.B. dem Management, entsprechende Informationen bereitstellen, sondern vor allem auch Unternehmensexternen, wie z.B. Anteilseignern, Gläubigern und der interessierten Öffentlichkeit. Die Informationen, die aus der Konzernrechnungslegung hervorgehen, dienen dem Management als Instrument für die Steuerung und Kontrolle des Konzerns.
Eines der maßgebenden Kriterien für das Vorliegen eines Konzerns ist, wenn ein Mutterunternehmen auf ein Tochterunternehmen unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann.
Konzernabschluss in Anlehnung an die Konzernrechnungslegung
Der aus den Vorgaben der Konzernrechnungslegung abgeleitete Konzernabschluss setzt sich aus unterschiedlichen Bestandteilen zusammen, die insgesamt gesehen das Bild über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns so darstellen, als ob er ein einziges Unternehmen wäre. Der handelsrechtliche Konzernabschluss ist zwingend um einen Konzernlagebericht zu erweitern; er darf freiwillig um eine Segmentberichterstattung erweitert werden.
Die Aufstellung des Konzernabschlusses in Anlehnung an die Konzernrechnungslegung ist in den ersten fünf Monaten eines nachfolgenden Konzerngeschäftsjahres vorzunehmen, bei kapitalmarktorientierten Unternehmen gilt eine Frist von vier Monaten. Die Publikation muss spätestens zwölf Monate nach dem Konzernabschlussstichtag zusammen mit dem Konzernlagebericht, Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerk sowie dem Bericht des Aufsichtsrats im Bundesanzeiger erfolgen.
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