Konzernrechnungslegung und Internationale Rechnungslegung
Basiswissen Konzernrechnungslegung nach HGB
an 7 Orten und online
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Seminar
Aufbauwissen Konzernrechnungslegung nach HGB
an 2 Orten und online
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Training
Konsolidierungstechnik nach HGB
in Hamburg und online
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Seminar
Konsolidierung und Konzernabschluss auf Excel-Basis
an 3 Orten
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PC-Seminar
Lehrgang Geprüfte:r Konzernbuchhalter:in
6 - 7 Tage
Lehrgang
Basiswissen Verrechnungspreise
in Frankfurt a. M./Sulzbach (Taunus) und online
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Seminar
Dokumentation von Verrechnungspreisen
in Frankfurt a. M. und online
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Lehrgang Verrechnungspreis-Expert:in
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Lehrgang
Betriebsstättenbesteuerung kompakt
online
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IFRS-Express
online
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IFRS Basics
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Seminar
IFRS Advanced
an 2 Orten und online
2 Tage
Seminar
Konzernrechnungslegung und Konsolidierungstechnik nach IFRS
in Berlin und online
2 Tage
Seminar
Konzernrechnungslegung
Aufgabe der Konzernrechnungslegung
Die Aufgabe der Konzernrechnungslegung ist die Erstellung des Konzernabschlusses als Information über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Konzernes. Der Konzernabschluss soll dabei nicht nur Unternehmensinternen, wie z.B. dem Management, entsprechende Informationen bereitstellen, sondern vor allem auch Unternehmensexternen, wie z.B. Anteilseignern, Gläubigern und der interessierten Öffentlichkeit. Die Informationen, die aus der Konzernrechnungslegung hervorgehen, dienen dem Management als Instrument für die Steuerung und Kontrolle des Konzerns.
Eines der maßgebenden Kriterien für das Vorliegen eines Konzerns ist, wenn ein Mutterunternehmen auf ein Tochterunternehmen unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann.
Konzernabschluss in Anlehnung an die Konzernrechnungslegung
Der aus den Vorgaben der Konzernrechnungslegung abgeleitete Konzernabschluss setzt sich aus unterschiedlichen Bestandteilen zusammen, die insgesamt gesehen das Bild über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns so darstellen, als ob er ein einziges Unternehmen wäre. Der handelsrechtliche Konzernabschluss ist zwingend um einen Konzernlagebericht zu erweitern; er darf freiwillig um eine Segmentberichterstattung erweitert werden.
Die Aufstellung des Konzernabschlusses in Anlehnung an die Konzernrechnungslegung ist in den ersten fünf Monaten eines nachfolgenden Konzerngeschäftsjahres vorzunehmen, bei kapitalmarktorientierten Unternehmen gilt eine Frist von vier Monaten. Die Publikation muss spätestens zwölf Monate nach dem Konzernabschlussstichtag zusammen mit dem Konzernlagebericht, Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerk sowie dem Bericht des Aufsichtsrats im Bundesanzeiger erfolgen.
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