Anlagevermögen-Update

Sofort-Abschreibung für digitale Wirtschaftsgüter – steuerliches GWG-Wahlrecht – Neuregelung der degressiven AfA

Ihre Investitionen in die Digitalisierung Ihres Unternehmens fördert die Bundesregierung ab dem 01.01.21 mit der Möglichkeit, bestimmte digitale Wirtschaftsgüter sofort abzuschreiben. Die Gegenüberstellung der Neuregelungen zu den bisher geltenden Vorgaben und ein Blick auf die Anwendung in der Handelsbilanz machen klar, welch große steuerlichen Vorteile diese Änderung bringt. Außerdem werden aktuelle Änderungen der Jahre 2023 bis 2025 u.a. durch das Wachstumschancengesetz (z.B. degressive Abschreibung bei Wohngebäuden und bei abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern) sowie aktuelle Immobilienthemen (z.B. handelsrechtliche Beurteilung von Bauvorbereitungskosten und Abgrenzung der Gebäude von den Betriebsvorrichtungen) besprochen.

Inhalte

Steuerliche Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter bei Hard- und Software im Steuerrecht

  • Begriff und Umfang der Anschaffungskosten.
  • Ermittlung der Nutzungsdauer.
  • Anwendungsvoraussetzungen des Sofortaufwandes im Steuerrecht.
  • Anwendungszeitraum.
  • Anwendung auch auf ERP-Software und ergänzende Softwaremodule möglich?
  • Anwendungsvoraussetzungen der Sofortabschreibung für immaterielle und materielle Vermögensgegenstände (Anlagengüter) in der Handelsbilanz.

Das steuerliche GWG-Wahlrecht mit den aktuellen Werten bei der GWG-Sofortabschreibung und dem GWG-Sammelposten

  • Handelsrechtliche Sofortabschreibung bei geringwertigen Vermögensgegenständen.
  • Nutzungsdauer bei immateriellen Vermögensgegenständen (z.B. Software) und immateriellen Wirtschaftsgütern (z.B. Software) im Handels- und Steuerrecht.
  • Begriff der Trivialsoftware.
  • Vollumfänglicher aufwandswirksamer Ansatz (Verbuchung) bei digitalen materiellen Wirtschaftsgütern im Steuerrecht.

Neuregelung der degressiven AfA im Steuerrecht (Wiedereinführung) und mögliche Anwendung in der Handelsbilanz

  • Anwendungsvoraussetzungen.
  • Anwendungszeitraum.
  • Höhe der steuerlichen geometrisch-degressiven AfA (Ermittlung des AfA-Prozentsatzes).
  • AfA-Beginn und AfA-Ende unter Beachtung eines möglichen Restbuchwerts.
  • AfA im Jahr der Anschaffung und in den Folgejahren.
  • Behandlung nachträglicher Anschaffungs-/Herstellungskosten oder Anschaffungskosten-Minderungen in Folgejahren bei degressiver AfA.
  • Umstellung auf die lineare AfA und optimaler Zeitpunkt des AfA-Wechsels.
  • Anwendung der geometrisch-degressiven Abschreibung in der Handelsbilanz.
  • Sonderabschreibung und degressive Abschreibung bei Gebäuden. 

Cloud-Computing und IT-Outsourcing

  • Unterscheidung von Kauf-Software, Miet-Software und Cloudbasierten Software-Lösungen (z.B. Saas, Paas, IaaS).
  • Verbuchung.
  • Handelsrechtliche und steuerlich bilanzielle Auswirkungen.

Aktuelles zu Grundstücken und Betriebsvorrichtungen

  • Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen.
  • Behandlung von Bauvorbereitungskosten in der Handelsbilanz.
  • Erhaltungsaufwand vs Anschaffungskosten/Herstellungskosten (aktuelle IDW-Stellungnahme(n) unter Einbeziehung des Klimaneutralitätsgesetzes).

 

Lernumgebung

In Ihrer online Lernumgebung finden Sie nach Ihrer Anmeldung nützliche Informationen, Downloads und extra Services zu dieser Qualifizierungsmaßnahme.

Ihr Nutzen

  • Sie erfahren in kompakter Form, welche Investitionen in Hard-und Software Sie – rückwirkend zum 01.01.2021 – sofort abschreiben können.
  • Investitionen in die digitale Infrastruktur Ihres Unternehmens werden für Sie besser planbar; Ihnen stehen durch die neue Abschreibemöglichkeit mehr liquide Mittel zur Verfügung.
  • Sie erhalten alle aktuellen Informationen zum steuerlichen GWG-Wahlrecht mit den aktuellen Werten bei der GWG-Sofortabschreibung und dem GWG-Sammelposten.
  • Sie lernen, wie Sie die Neuregelung der degressiven AfA im Steuerrecht (bzw. deren Wiedereinführung) anwenden.
  • Sie erfahren, wie die Neuregelung der degressiven AfA in der Handelsbilanz Anwendung findet.

Methoden

Update-Vortrag mit Beispielen, Diskussion von Fragen und Problemstellungen aus dem Teilnehmerkreis.

Teilnehmer:innenkreis

Mitarbeiter:innen aus dem Finanz- und Rechnungswesen, Entscheider:innen mit Budgetverantwortung für Digitalisierungsprojekte und des Investitionscontrollings im Anlagevermögen.

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