Der Personalrat aus Dienststellensicht

Rechte und Pflichten des Personalrats

Sie sind in Ihrer täglichen Praxis den unterschiedlichsten Forderungen der Personalvertretung ausgesetzt und müssen immer wieder Reichweite und Grenzen der personalvertretungsrechtlichen Befugnisse neu ausloten: Was darf der Personalrat, was darf er nicht? In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über Struktur sowie Rechte und Pflichten des Personalrats. Neben der Wissensvermittlung erhalten Sie Einblick in die möglichen Handlungsstränge der Dienststelle. Die jeweiligen länderbezogenen Besonderheiten werden hierbei berücksichtigt.

Inhalte

Siehe auch: Die Beteiligung des Personalrats (Buchungs-Nr. 35495, 35496, 35497 oder 35498)

Struktur der Personalvertretung

  • Dienststellenbegriff als Anknüpfungspunkt.
  • Örtlicher Personalrat, Bezirks- und Hauptpersonalrat, Stufenvertretung.
  • Organisation des Personalrats (Vorstand, Vorsitzende:r, Ausschüsse).
  • Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft.

Sitzungen der Personalvertretung

  • Anzahl, Dauer und Lage der Sitzungen.
  • Teilnehmerkreis.
  • Zulässige Inhalte.
  • Beschlussfassung der Personalvertretung.

Allgemeine Rechte der Personalvertretung

  • Freistellung und Dienstbefreiung.
  • Aufsuchen der Beschäftigten am Arbeitsplatz.
  • Selbstinformation durch den Personalrat.
  • Kündigungs- und Versetzungsschutz.
  • Fiktive Nachzeichnung der beruflichen Entwicklung.
  • Hinzuziehung von Sachverständigen und sonstigen Auskunftspersonen.
  • Sach- und Personalausstattung, Kosten der Rechtsverfolgung.

Schulungsanspruch der Personalvertretung

  • Inhalt und Umfang des Schulungsanspruchs.
  • Entsendebeschluss des Personalrats.
  • Freistellungsentscheidung der Dienststelle.

Allgemeine Pflichten der Personalvertretung

  • Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit.
  • Friedenspflicht.
  • Verschwiegenheitspflicht.
  • Ab- und Anmeldepflichten.

Reaktion der Dienststelle auf Pflichtverletzungen

  • Ausschluss aus dem Personalrat und Auflösung des Personalrats.
  • Die personalvertretungsrechtliche „Abmahnung“.
  • Anrufung des Verwaltungsgerichts.

Das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren

  • Zuständigkeit, Verfahren, Inhalte.

Lernumgebung

In Ihrer online Lernumgebung finden Sie nach Ihrer Anmeldung nützliche Informationen, Downloads und extra Services zu dieser Qualifizierungsmaßnahme.

Ihr Nutzen

  • Sie erhalten aus Sicht der Dienststelle einen systematischen Überblick über die Struktur sowie die Rechte und Pflichten des Personalrats und seine:r Mitglieder:innen.
  • Sie lernen die typischen personalvertretungsrechtlichen Konfliktsituationen kennen und erhalten konkrete strategische Handlungsempfehlungen.
  • An Beispielen werden Praxisprobleme und die für die Dienststelle damit verbundenen Risiken verdeutlicht.
  • Sie können interessante Beispiele aus Ihrer eigenen Praxis in das Seminar einbringen und mit dem:der Referent:in und den Teilnehmer:innen diskutieren.

Methoden

Praxisfälle und die Diskussion aktueller Probleme der Teilnehmer:innen vertiefen das im Vortrag vermittelte Wissen und dienen dem Erfahrungsaustausch. Es werden Handlungsempfehlungen und Hinweise auf aktuelle Entscheidungen gegeben.

Empfohlen für

Leiter:innen, Vertreter:innen und Beauftragte der Dienststelle bzw. des Dienstherrn oder Arbeitgebers sowie Beschäftigte, die Umgang mit dem Personalrat haben und sich einen Überblick über die Reichweite dessen Rechte verschaffen müssen.

Für Betriebsräte beachten Sie bitte die Seminare mit der Buchungsnummer 5774 und 9666.

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Seminarbewertung zu „Der Personalrat aus Dienststellensicht“

4,6 von 5
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Seminarinhalte:
4,7
Verständlichkeit der Inhalte:
4,6
Praxisbezug:
4,6
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4,9
Teilnehmenden­orientiert:
4,9
Methodenvielfalt:
4,3
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Hier erhalten Sie Eindrücke vom Seminar sowie Informationen rund um das Seminarthema.

Fachartikel, Interviews oder Whitepaper rund um das Thema

Was darf der Personalrat? Und was nicht?

Das Pendant zum Betriebsrat in Unternehmen ist der Personalrat im öffentlichen Dienst. Der Personalrat wird von den Beschäftigten gewählt und vertreten ihre Interessen in den Dienststellen der öffentlichen Verwaltungen. Sie gestalten vor allem die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen mit und haben dazu weitreichende Rechte. Aber genauso wie die Dienststellenleitung, ist auch die Personalvertretung dazu verpflichtet, zum [...]

Weitere Informationen finden Sie hier

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Was darf der Personalrat? Und was nicht?

Das Pendant zum Betriebsrat in Unternehmen ist der Personalrat im öffentlichen Dienst. Der Personalrat wird von den Beschäftigten gewählt und vertreten ihre Interessen in den Dienststellen der öffentlichen Verwaltungen. Sie gestalten vor allem die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen mit und haben dazu weitreichende Rechte. Aber genauso wie die Dienststellenleitung, ist auch die Personalvertretung dazu verpflichtet, zum [...]

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Die Übernachtungskosten im Hotel werden vom Teilnehmer direkt mit dem Hotel abgerechnet. Für die Hotelbuchung finden Sie in Ihrer Lernumgebung ein Reservierungsformular.

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