E-Learning
Jeder Mensch ist einzigartig und damit immer irgendwie anders als andere. Im Arbeitsleben will das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz davor schützen, dass Menschen unberechtigt benachteiligt werden, nur weil sie „anders” sind. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter:innen und Führungskräfte zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu informieren und zu schulen. Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter:innen bei deren Beitrag für ein tolerantes und benachteiligungsfreies Miteinander am Arbeitsplatz.
Lernziele
- Ihre Mitarbeiter:innen wissen, wie sie Benachteiligungen am Arbeitsplatz vermeiden und sich davor schützen können.
- Ihre Mitarbeiter:innen kennen die Benachteiligungen und wissen, was verboten ist.
- Ihre Mitarbeiter:innen kennen die zulässigen Ausnahmen und wissen, was erlaubt ist.
- Ein benachteiligungsfreies Arbeitsumfeld: Jede:r Mitarbeiter:in weiß, was er:sie dafür tun kann.
Teilnehmer:innenkreis
Alle Mitarbeiter:innen können zum Thema Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz geschult werden und so einen Beitrag leisten, schwerwiegende Folgen einer Missachtung zu vermeiden.