Reisekostenabrechnung
Eine korrekte Reisekostenabrechnung ist nicht nur für Beschäftigte wichtig, um alle Kosten erstattet zu bekommen. Besonders für Unternehmen ist sie bei Betriebsprüfungen wichtig, um dort Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Dabei spielen auch steuerrechtliche Aspekte eine Rolle. Diese sind bei der Abrechnung zu berücksichtigen. Für Ihre Reisekostenabrechnungen – auch die kniffligen Fälle – sind Sie Bestens vorbereitet und auf dem aktuellen Stand mit den Seminaren und dem Lehrgang der Haufe Akademie.
Lehrgang Geprüfte:r Reisekosten-Expert:in
2 Tage
Lehrgang
Plötzlich Reisekosten
in Stuttgart und online
1 Tag
Seminar
Reisekosten richtig abrechnen
an 12 Orten und online
1 Tag
Seminar
Update Bewirtungskosten
online
3 Stunden
Webinar
Update Reisekosten
online
3 Stunden
Webinar
Reisekosten im öffentlichen Dienst
in Hamburg und online
1 Tag
Seminar
Aufbauseminar Reisekosten
an 6 Orten und online
1 Tag
Seminar
Weiterbildung Reisekostenabrechnung
Eine korrekte Reisekostenabrechnung ist nicht nur wichtig, um den Überblick zu behalten, um Steuern zu sparen sondern auch um Betriebsprüfungen standzuhalten. Zudem können Arbeitgeber durch die korrekte Abrechnung von Reisekosten auch Steuervorteile nutzen. Denn eine fehlerhafte Abrechnung von Dienstreisen kann zu Steuernachzahlungen und Bußgeldern führen.
Weiterbildungen in der Abrechnung von Reisekosten bzw. Dienstreisekosten
Quer- oder Wieder-Einsteiger:innen profitieren von den Reisekosten-Seminaren der Haufe Akademie, wie z. B. „Reisekosten richtig abrechnen“ oder „Plötzlich Reisekosten“. Profis, die auch Sonderfälle bearbeiten, können Ihr Fachwissen in dem „Aufbauseminar Reisekosten“ vertiefen und ausbauen. Ein aussagekräftiges Zertifikat für Ihr fachliches Know-how erhalten die Absolventen des Lehrgangs Geprüfte:r Reisekosten-Expert:in.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie uns gerne unter der 49 761 595 339-00 anrufen oder uns Ihr Anliegen per E-Mail an service@haufe-akademie.de schicken. Wir kümmern uns dann persönlich um Ihre Anfrage.
Verstehen Sie die komplexen rechtlichen Anforderungen an die Abrechnung von Reisekosten oder Dienstreisen. Oder verbessern Sie die internen Prozesse der Reisekostenabrechnung - mit einer Weiterbildung der Haufe Akademie.
Arten von Reisekosten und deren Abrechnungsmethoden
Reisekosten sind ein wichtiger Bestandteil des Geschäftslebens in Deutschland. Wenn Beschäftigte auf Dienstreise gehen, sind sie berechtigt, ihre Reisekosten vom Arbeitgeber erstattet zu bekommen. Im Folgenden werden wir die verschiedenen Arten von Reisekosten und deren Abrechnungsmethoden in Deutschland genauer betrachten.
1. Verpflegungsmehraufwand (VMA)
Der Verpflegungsmehraufwand (VMA) ist eine der wichtigsten Komponenten der Reisekosten. Er bezieht sich auf die Kosten für Verpflegung, die während der Geschäftsreise anfallen. Der VMA ist abhängig von der Dauer der Geschäftsreise und der Reisedestination. Der Arbeitgeber erstattet einen pauschalen Betrag pro Tag, welcher von der Abwesenheitsdauer abhängig ist. Dieser Betrag ist steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
2. Übernachtungskosten
Die Übernachtungskosten beziehen sich auf die Kosten für eine Unterkunft während der Geschäftsreise. Der Arbeitgeber erstattet diese Kosten in der Regel in voller Höhe, sofern sie angemessen sind. Als angemessen gelten die Kosten für eine Übernachtung in einem Hotel oder einer Pension, die einem angemessenen Standard entsprechen.
3. Fahrtkosten
Die Fahrtkosten beziehen sich auf die Kosten für die An- und Abreise sowie für die Fahrten während der Geschäftsreise. Hierbei wird zwischen den Kosten für öffentliche Verkehrsmittel (z. B. Bahn oder Bus) und den Kosten für den eigenen PKW unterschieden. Im Falle der Benutzung des eigenen PKWs wird in der Regel eine Kilometerpauschale (i. d. R. 0,30 €/km) erstattet.
4. Reisenebenkosten
Reisenebenkosten umfassen alle weiteren Kosten, die während der Geschäftsreise aus beruflichen Gründen anfallen, wie beispielsweise Parkgebühren, Taxifahrten oder Kommunikationskosten. Diese Kosten können in der nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Höhe als Reisenebenkosten steuerfrei von dem Arbeitgeber erstattet werden.
Die Abrechnung der Reisekosten
Die Abrechnung der Reisekosten erfolgt meist über ein Reisekostenabrechnungsformular oder ein Reisekosten-Tool. Hierbei müssen alle Kosten detailliert aufgeführt werden. Der Arbeitgeber prüft die Reisekostenabrechnung und erstattet die angefallenen Kosten in angemessener Höhe. Die jeweiligen Belege müssen hierbei mit eingereicht werden.
Zusammenfassung
Reisekosten sind ein wichtiger Bestandteil des Geschäftslebens in Deutschland. Arbeitnehmer, die auf Dienstreise gehen, haben Anspruch auf Erstattung ihrer Reisekosten. Hierbei werden der Verpflegungsmehraufwand, die Übernachtungskosten, die Fahrtkosten sowie die Reisenebenkosten erstattet.