Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Praxis

Keine Regel ohne Ausnahme!

Nicht nur in Zeiten interkultureller Zusammenarbeit wird das AGG immer bedeutungsvoller und rückt in den Fokus der Personalarbeit. Jeder Mensch ist einzigartig und darf auf Grund seiner Person nicht benachteiligt werden. Dennoch gibt es Ausnahmen und das AGG verbietet nicht grundsätzlich die unterschiedliche Behandlung von Beschäftigten. Informieren Sie sich, damit Sie wissen, was gesetzlich erlaubt ist. Die Inhalte des AGG werden diskutiert und die Handlungsmöglichkeiten zu einer diskriminierungsfreien und sinnvollen Vorgehensweise erörtert.

Inhalte

Grundstruktur des Gesetzes

Persönlicher Geltungsbereich

Diskriminierungsmerkmale des AGG

  • Alter.
  • Geschlecht.
  • Behinderung.
  • Sexuelle Identität.
  • Ethnische Herkunft.
  • Rasse.
  • Religion.
  • Weltanschauung.

Rechtfertigung der Diskriminierung

Rechtsfolgen und Geltendmachung von Ansprüchen

  • Beschwerderecht.
  • Leistungsweigerungsrecht.
  • Unterlassung.
  • Schadenersatz.
  • Beweislastproblematik.
  • Verjährung von Ansprüchen.
  • Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in.

Wann ist Ungleichbehandlung gesetzlich zulässig?

  • Definition: Was ist eine Benachteiligung?
  • In welchem Zusammenhang können Benachteiligungen rechtlich zulässig sein?
  • Erlaubnistatbestände und Rechtfertigungsgründe.
  • Sachliche Unterscheidungsgründe, die eine Schlechterstellung rechtfertigen.

Die betriebliche Praxis

  • Auswirkungen bei Einstellung: Stellenausschreibung, Vorstellungsgespräch, Personalfragebogen, Arbeitsvertrag.
  • Im Arbeitsverhältnis: Abmahnungen, Arbeitsentgelt, Beförderung, Versetzung, Jubiläum, Urlaub, Zwischenzeugnis.
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Aufhebungsvertrag, Zeugnis, Kündigung.

Lösungsmöglichkeiten und Organisationspflicht

Der Betriebsrat und seine Rechte

Antidiskriminierungsstellen in Betrieb und Bund

Rechtsprechung aktuell

 

Lernumgebung

In Ihrer online Lernumgebung finden Sie nach Ihrer Anmeldung nützliche Informationen, Downloads und extra Services zu dieser Qualifizierungsmaßnahme.

Ihr Nutzen

  • Sie erfahren, was Sie tun können und was gesetzlich erlaubt ist.
  • Sie erkennen, wie Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten zum Vorteil nutzen.
  • Sie können sich sodann effektiv vor arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen schützen.

Methoden

Vortrag, Diskussion, Fallbeispiele.

Teilnehmer:innenkreis

Fach- und Führungskräfte der Personalabteilung, Personalleitung, Personalrat, Betriebsratsmitglieder, AGG- und Mobbing-Beauftragte.

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Seminarbewertung zu „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Praxis“

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Verständlichkeit der Inhalte:
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Praxisbezug:
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Fachkompetenz:
5
Teilnehmenden­orientiert:
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Methodenvielfalt:
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17.02.2025
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Montag, 17.02.2025

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Dienstag, 08.04.2025

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Veranstaltungsort
Mercure Hotel Köln West
Mercure Hotel Köln West
Horbeller Str. 1, 50858 Köln
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Die angegebene Teilnahmegebühr beinhaltet

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Die Übernachtungskosten im Hotel werden vom Teilnehmer direkt mit dem Hotel abgerechnet. Für die Hotelbuchung finden Sie in Ihrer Lernumgebung ein Reservierungsformular.

12.09.2025
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Freitag, 12.09.2025

09:00 Uhr - 17:00 Uhr

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