Meldewesen in der Sozialversicherung - Spezialfälle

Besonderheiten und Praxisfälle vertiefen

Zur Erfüllung Ihrer Aufgaben benötigen die Sozialversicherungsträger Informationen über beschäftigte Arbeitnehmer. Aus diesem Grund erstatten alle Arbeitgeber für die bei ihnen Beschäftigten Meldungen. Insbesondere die Spezialfälle sorgen für teilweise erheblichen Arbeitsaufwand aufgrund von Rückfragen oder erforderlichen Berichtigungen. Erfahren Sie hier, wie Sie diese Praxisfälle schnell und korrekt bearbeiten können und welche Hintergründe die einzelnen Meldungen haben. Außerdem erhalten Sie Informationen rund um die A1-Bescheinigung, die Arbeitnehmer:innen benötigen, wenn sie ihre Beschäftigung vorübergehend im EU-Ausland ausüben.

Inhalte

Grundsätze des Meldeverfahrens

  • Meldetatbestände.
  • Personengruppenschlüssel.
  • Beitragsgruppenschlüssel.
  • Abgabegründe.

An- und Abmeldungen in Sonderfällen

  • Erkrankung bei Arbeitsaufnahme.
  • Beschäftigung mit Rentenbezug.
  • Ende der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
    - bei Krankheit.
    - unbezahltem Urlaub.
    - Arbeitskampfmaßnahmen.

Meldungen bei Arbeitsunterbrechungen durch

  • Entgeltersatzleistungen.
  • Elternzeit.
  • Pflegezeit.
  • Familienpflegezeit.
  • Sabbatical.

Änderungsmeldungen

  • Krankenkassenwechsel.
  • Beitragsgruppenwechsel wegen Eintritt/Wegfall der Versicherungspflicht (z. B. höherverdienende Arbeitnehmer, geringfügig Beschäftigte).

Meldungen im Zahlstellenverfahren

  • Laufende Versorgungsbezüge.
  • Kapitalleistungen.

UV-Meldeverfahren

  • Digitaler Lohnnachweis (LNdigital), elektronischer Abgleich der Stammdaten.
  • UV-Jahresmeldung.

A1-Bescheinigung

  • Überblick über die Regelungen bei Beschäftigung im EU-Ausland.
  • Beantragungsverfahren.

Lernumgebung

In Ihrer online Lernumgebung finden Sie nach Ihrer Anmeldung nützliche Informationen, Downloads und extra Services zu dieser Qualifizierungsmaßnahme.

Ihr Nutzen

  • Sie wissen, welche Meldungen nach der DEÜV in Sonderfällen zu erstellen sind.
  • Sie sparen Zeit durch den Wegfall von Rückfragen und berichtigten Meldungen.
  • Sie können den Arbeitnehmer:innen im Unternehmen gewünschte Hintergrundinformationen zu den Meldungen geben.

 

Methoden

Kurzvorträge und Präsentation, konkrete Fallbeispiele, praktische Übungen und Gestaltungstipps für die Praxis, Diskussion und Erfahrungsaustausch der Teilnehmer:innen.

Teilnehmer:innenkreis

Personalsachbearbeiter:innen und Mitarbeiter:innen der Entgeltabrechnung mit Basiswissen, die ihre Kenntnisse erweitern und vertiefen wollen.

Open Badges - Zeigen Sie auch digital, was Sie können.

Open Badges sind anerkannte, digitale Teilnahmezertifikate. Diese verifizierbaren Nachweise sind der aktuelle Standard für die Einbindung in Karrierenetzwerken wie z.B. LinkedIn.

Damit zeigen Sie digital, über welche Kompetenzen Sie verfügen. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie von uns ein Open Badge.

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Stimmen unserer Teilnehmer:innen

"Es ist alles angenehm strukturiert und freundlich gehandhabt worden."

Marina Hahne
DRK Generalsekretariat Suchdienst Hamburg

Seminarbewertung zu „Meldewesen in der Sozialversicherung - Spezialfälle“

4,7 von 5
bei 95 Bewertungen
Seminarinhalte:
4,6
Verständlichkeit der Inhalte:
4,7
Praxisbezug:
4,6
Fachkompetenz:
4,9
Teilnehmenden­orientiert:
4,8
Methodenvielfalt:
4,4
Blick ins Produkt

Hier erhalten Sie Eindrücke vom Seminar sowie Informationen rund um das Seminarthema.

Fachartikel, Interviews oder Whitepaper rund um das Thema

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

In Deutschland unterliegen Arbeitnehmende und Arbeitgeber der Sozialversicherungspflicht. Das bedeutet, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende Beiträge zur Sozialversicherung zahlen müssen. Im Rahmen der Beitragsberechnung ist es wichtig zu unterscheiden, ob eine Zuwendung des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt zu bewerten ist oder nicht. Was ist die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)? Die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) ist eine Verordnung über die [...]

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Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

In Deutschland unterliegen Arbeitnehmende und Arbeitgeber der Sozialversicherungspflicht. Das bedeutet, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende Beiträge zur Sozialversicherung zahlen müssen. Im Rahmen der Beitragsberechnung ist es wichtig zu unterscheiden, ob eine Zuwendung des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt zu bewerten ist oder nicht. Was ist die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)? Die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) ist eine Verordnung über die [...]

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