Inhalte
Darstellung des Vorgehens bei einer Normalpfändung anhand eines Beispielfalls
- Pfändungsbeträge bei einer Normalpfändung richtig berechnen.
- Ermittlung der unterhaltsberechtigten Personen.
Darstellung des Vorgehens bei einer Unterhaltspfändung anhand eines Beispielfalls
Konkurrenz mehrerer Pfändungen
- Zusammentreffen mehrerer Pfändungen wegen gewöhnlicher Geldforderungen.
- Zusammentreffen mehrerer Pfändungen von Unterhaltsgläubigern.
- Zusammentreffen einer Pfändung eines Unterhaltsgläubigers mit einer nachfolgenden Pfändung wegen einer gewöhnlichen Geldforderung.
Besonderheiten bei Pfändung wegen eines deliktischen Anspruchs
Berechnung des pfändbaren Betrags bei einer Nachzahlung bzw. nachträglichen Tariferhöhung
Risiken bei Vereinbarung über die Pfändungsfreigrenze
Richtiges Vorgehen bei einem Zusammenrechnungsbeschluss
Haftungsvermeidung durch Hinterlegung
Pfändung des Lohnsteuerjahresausgleichs
Arbeitsrechtliche Maßnahmen bei Lohnpfändungen
- Vorsorgliche Maßnahmen bei Einstellung und Vertragsgestaltung.
- Abmahnung und Kündigung.
Das neue Pfändungsschutzkonto – Auswirkungen für den Arbeitgeber
Verbraucherinsolvenz
- Neues Recht für ab dem Juli 2014 bzw. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzen.
- Unterschiedliche Regelungen für „Altfälle" und „Neufälle".
- Überblick über wesentliche Arbeitgeberpflichten.
- Auswirkungen auf vorliegende Pfändungen und Abtretungen.
- Besonderheiten bei der Unterhaltspfändung.
Lernumgebung
In Ihrer online Lernumgebung finden Sie nach Ihrer Anmeldung nützliche Informationen, Downloads und extra Services zu dieser Qualifizierungsmaßnahme.
Ihr Nutzen
Anhand vieler praktischer Beispiele lernen Sie, wie Sie
- mit Pfändungen rechtssicher umgehen,
- insbesondere auch Sonderfälle der Pfändung effizient und schnell erledigen und
- bestehende Haftungsrisiken vermeiden.
Profitieren Sie außerdem vom Austausch mit Fachkolleg:innen und der Gelegenheit, Ihre eigenen Fälle im Plenum zu diskutieren.
Methoden
Kurzvorträge und Präsentation, konkrete Fallbeispiele, praktische Übungen und Gestaltungstipps für die Praxis, Diskussion und Erfahrungsaustausch der Teilnehmer.
Empfohlen für
Personalleiter:innen, Personalsachbearbeiter:innen, Mitarbeiter:innen der Entgeltabrechnung mit fundiertem Basiswissen, die Ihre Kenntnisse erweitern und vertiefen wollen, sowie Teilnehmer:innen, die bereits das Einsteiger-Seminar zum Thema "Lohnpfändung” (Webinfo-Nr. 8952) besucht haben.
Weitere Empfehlungen zu „Lohnpfändung und Verbraucherinsolvenz für Fortgeschrittene“
Stimmen unserer Teilnehmer:innen
"Besonders gut gefallen hat mir der Praxisbezug des Seminars und die Beispielaufgaben mit Rechenübungen aus der Praxis."
"Tolles Seminar mit viel Praxisbezug und guten Unterlagen. Der Referent hat sehr verständlich erklärt."
"Die Struktur und das individuelle Eingehen auf Problemfälle haben mir besonders gefallen."
"Besonders gefallen hat mir das strukturiertes Vorgehen sowie die Abwägung von Theorie und Praxis."
Seminarbewertung zu „Lohnpfändung und Verbraucherinsolvenz für Fortgeschrittene“
Starttermine und Details
Dienstag, 11.03.2025
09:00 Uhr - 17:00 Uhr
- ein gemeinsames Mittagessen pro vollem Seminartag,
- Pausenverpflegung und
- umfangreiche Arbeitsunterlagen.
Freitag, 28.03.2025
09:00 Uhr - 17:00 Uhr
Donnerstag, 08.05.2025
09:00 Uhr - 17:00 Uhr
- ein gemeinsames Mittagessen pro vollem Seminartag,
- Pausenverpflegung und
- umfangreiche Arbeitsunterlagen.
Donnerstag, 15.05.2025
09:00 Uhr - 17:00 Uhr
Donnerstag, 03.07.2025
09:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch, 27.08.2025
09:00 Uhr - 17:00 Uhr
- ein gemeinsames Mittagessen pro vollem Seminartag,
- Pausenverpflegung und
- umfangreiche Arbeitsunterlagen.
- ein gemeinsames Mittagessen pro vollem Seminartag,
- Pausenverpflegung und
- umfangreiche Arbeitsunterlagen.
Verbraucherinsolvenzverfahren: Verbraucherinsolvenz Ablauf
Die Insolvenzverordnung ist die rechtliche Vorgabe für ein Verbraucherinsolvenzverfahren. Somit unterliegt die Verbraucherinsolvenz einem festen Ablauf mit gesetzlicher Vorgabe. Erst nach gescheitertem, außergerichtlichen Einigungsversuch mit dem:der Gläubiger:in kann der:die Schuldner:in einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz stellen.
Letztendlich bedeutet die Eröffnung einer Verbraucherinsolvenz durch das Insolvenzgericht, dass der:die Insolvenzschuldner:in den pfändbaren Teil seines:ihres Einkommens an eine:n Treuhänder:in abgibt. Der:die Treuhänder:in verteilt die Beträge einmal jährlich an die Gläubiger:innen zur Forderungstilgung.
Bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren gilt für den Arbeitgeber u. a.:
- Arbeitskraft und das -verhältnis sind höchstpersönliche Rechtsgüter. Sie fließen nicht in die Insolvenzmasse ein.
- Kündigung und Begründung eines Arbeitsverhältnis obliegt alleine dem:der Schuldner:in.
- Das Verbraucherinsolvenzverfahren sowie eine Lohnpfändung berechtigen den Arbeitgeber grundsätzlich nicht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
- Für Lohnpfändung sowie Gehaltspfändung gibt es Stufen und Freibeträge.
- Lohn- und Lohnpfändungen sind laut dem neuen Insolvenzrecht (seit 30.06.2014) mit Insolvenzverfahrenseröffnung unwirksam.