Eine neue EU-Produkthaftungsrichtlinie wurde auf den Weg gebracht. Für Softwarehersteller und Cloudbetreiber wie Microsoft oder Amazon gelten jetzt neue Regelungen auch bezüglich digitaler Angebote und Software. Damit weitet die EU ihren Vorstoß in Richtung neuer Regelungen und Richtlinien im digitalen Zeitalter aus, die unter anderem auch die KI-Richtlinien umfasst.
Neue EU-Produkthaftungsrichtlinie erneuert 40 Jahre alte Regelungen
Die derzeit geltende Haftungsrichtlinie für Produkte stammt aus dem Jahr 1985. Damals waren digitale Software und Online-Angebote wie wir sie heute kennen bestenfalls in der Science-Fiction bekannt. Dementsprechend wurden diese damals natürlich nicht berücksichtigt.
Angekommen im Jahr 2024 blicken wir auf einen Markt, der von digitalen Angeboten überschwemmt wird. Zahlreiche Branchen sind längst digitalisiert. Besonders natürlich die Bereiche der Computer-Software. Deshalb gibt es eine neue EU-Produkthaftungsrichtlinie, die auch „Software und digitale Produktionsdateien“ beinhaltet.
Konkret nennt die Richtlinie:
• Anwendungen
• Betriebssysteme
• Computerprogramme
• Firmware
• KI-Systeme
Dabei ist es unerheblich, ob diese auf einem Gerät gespeichert und installiert werden müssen oder in einer Cloud abgerufen werden können.
Ausgenommen sind ausschließlich kostenfreie und Open-Source-Software, die keinen gewerblichen Zwecken dienen.
Was besagt die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie?
Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie greift unter anderem die allgemeine Produktsicherheitsverordnung auf, die im Jahr 2023 verabschiedet wurde. So müssen Hersteller und Anbieter digitaler Produkte darauf achten, dass die Sicherheit bei der Anwendung gewährleistet ist. Das betrifft zum einen die Sicherheit in der Auswirkung auf andere Produkte als auch und insbesondere die Cybersicherheit.
Hier greift zudem die NIS2-Richtlinie, die ein hohes Cybersicherheitsniveau für Software jeglicher Art vorgibt. Werden diese Auflagen nicht erfüllt, haftet im Zweifelsfall der Entwickler bei Schäden des Kunden.
Ein weiterer Punkt in den neuen Richtlinien ist die Verantwortung für ein fehlerfreies Produkt und damit verbunden die Verpflichtung, Updates zur Verfügung zu stellen. Dabei sind mehrere Zeitpunkte entscheidend, die über den Zeitpunkt hinausgehen, an dem das Produkt verkauft wird. So kann es jetzt auch zur Haftung des Herstellers kommen, wenn ein Produkt durch ein späteres Update fehlerhaft wird oder wenn es durch unterlassene Updates fehlerhaft bleibt.
Diese Haftung weitet sich zudem vom Hersteller und Anbieter auf jeden aus, der Änderungen an einem Produkt vornimmt. Das betrifft vor allem Anbieter von wiederaufbereiteten Produkten.
Geht ein Schadensfall vor Gericht, können Hersteller durch die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie dazu veranlasst werden, Beweismittel offenzulegen. Das könnte auch bedeuten, dass Geschäftsgeheimnisse über Funktionen von Produkten öffentlich gemacht werden müssen.
Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum März 2026 Zeit, die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Service- und Projektmanagement lernen mit skill it
Für die Erfüllung der neuen Richtlinien werden viele Unternehmen ihr Projektmanagement ein wenig anpassen müssen. Interessanterweise verwenden die meisten Unternehmen auch dafür digitale Software wie ITIL® 4.
In unseren Seminaren lernst du den Umgang mit der Software oder weitest deine Kenntnisse bis zum Profi aus.
Im ITIL® 4 Foundation – Kompaktkurs zeigen wir dir die Grundlagen im Umgang mit dem System, die du in ITIL® 4 Foundation Praxis mit praktischen Übungen ausbauen kannst. Oder du nutzt deine bereits vorhandenen Erfahrungen und erweiterst sie in unserem dreitägigen Kurs ITIL® 4 Direct, Plan and Improve.